Schutz bestimmter Berufsgruppen: Hubig: Bei Angriff auf Bahnpersonal künftig bis zu ein Jahr Haft
Immer öfter werden Beschäftigte von Bahn-Unternehmen im Dienst körperlich angegriffen. Mit einem Gesetzentwurf aus dem Justizministerium sollen die Täter nun härter bestraft werden. Doch nicht nur Bahn-Mitarbeiter sollen besser geschützt werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat härtere Strafen für Angriffe auf Beschäftigte von Bahn-Unternehmen angekündigt. "Wenn Fahrgäste ihre Aggressionen an Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern, Lokführerinnen und Lokführern auslassen, dann müssen wir dieser Verrohung etwas entgegensetzen", sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Den entsprechenden Gesetzentwurf werde sie in den nächsten Wochen ins Kabinett einbringen.
Das geplante Gesetz sieht vor, Beschäftigte von Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs unter besonderen strafrechtlichen Schutz zu stellen. Auch weitere Berufsgruppen wie Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und medizinisches Personal sollen darunter fallen. Wer sie angreift, muss demnach künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechnen, in besonders schweren Fällen sogar mit mindestens einem Jahr. Bislang werden Angreifer mit mindestens drei beziehungsweise sechs Monaten bestraft.
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