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Kultur

Bundesgerichtshof: BGH klärt Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat

Stern ·
Bundesgerichtshof: BGH klärt Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat

Seit fast einem Vierteljahrhundert beschäftigt der Rechtsstreit um eine zwei Sekunden lange Tonfolge Gerichte.

Und eine ganze Branche verfolgt das.

Erneut hat der BGH eine Entscheidung getroffen.

Im fast 30 Jahre langen Sampling-Streit mit den Elektro-Pionieren der Band Kraftwerk hat Hip-Hop-Produzent Moses Pelham am Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg erzielt.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 sei die Übernahme einer zwei Sekunden langen Tonsequenz aus der Kraftwerk-Tonaufnahme „Metall auf Metall“ im Wege des Samplings als sogenanntes Pastiche zulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Der erste Zivilsenat in Karlsruhe bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamburg.

Entscheidend für die Bewertung ist nach Ausführung des Vorsitzenden Richters Thomas Koch , dass all jene, denen das ursprüngliche Werk bekannt ist, die Entnahme einzelner Elemente erkennen.

Das sei im vorliegenden Fall so.

Es sei unerheblich, ob die Erschaffer des neuen Werks dies ursprünglich beabsichtigt hätten.

Zudem sei die Tonsequenz von elektronischer Musik in ein anderes Genre - Hip-Hop - überführt werden, sagte Koch.

Somit habe ein künstlerischer und kreativer Dialog stattgefunden, der ein Kriterium für ein Pastiche sei.

Im Kern ging es am BGH um die Frage, wann man Inhalte aus geschützten Werken anderer ohne Erlaubnis übernehmen darf.

Das ist für die Kunstbranche und Kreativwirtschaft insgesamt von großem Interesse.

Fall noch nicht erledigt Der Rechtsstreit beschäftigt seit 1999 Gerichte, war mehrfach am BGH, am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Bundesverfassungsgericht.

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