Justiz: Gericht stoppt Abschiebung von kurdischem Baby ohne Eltern
Die Klagen der Eltern gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge laufen noch.
Sie dürfen daher vorerst in Hessen bleiben.
Warum dies bei ihrer kleinen Tochter anders sein sollte.
Ein kurdisches Baby darf nicht ohne seine Eltern aus Hessen in die Türkei abgeschoben werden.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzte einen entsprechenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorerst aus, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Dass ein dreimonatiges Mädchen „nicht von den Eltern getrennt werden sollte, liegt auf der Hand“, heißt es in dem unanfechtbaren Eilbeschluss (7 L 2405/26.WI.A).
Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Das BAMF mit Hauptsitz in Nürnberg hatte bereits 2025 die Asylanträge der aus der Türkei stammenden kurdischen Eltern des Babys abgelehnt.
Dagegen klagen diese - bislang ohne abschließende Entscheidung.
Die Familie lebt gegenwärtig im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Wiesbaden .
Verschärfungen des Flüchtlingsrechts Für ihr in diesem Jahr in Deutschland geborenes Kind beantragten die geflohenen Eltern erst nach den jüngsten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts Asyl .
Demnach greift inzwischen nach einer Klage nicht mehr grundsätzlich ein vorläufiger Abschiebestopp.
Laut dem Eilbeschluss muss angesichts der verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz von Familien jedoch der Einzelfall betrachtet werden.
Ein hohes Gewicht habe die Betroffenheit eines sehr kleinen Kindes, „das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt“, hieß es.
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