Landtag: Hessens Beamte bekommen neues Besoldungsmodell
Der Landtag hat eine Besoldungserhöhung für die hessischen Beamten verabschiedet - und ein neues Besoldungsmodell.
Warum die neuen Regeln Kritik auslösen.
Der Landtag hat eine Besoldungserhöhung für die hessischen Landesbeamten beschlossen.
Die Tarifeinigung für die Angestellten des Landes wird auf die Beamten übertragen.
Dies bedeutet eine erste Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent, mindestens aber um 110 Euro pro Monat rückwirkend zum 1.
Juli 2026.
Es folgt ein zweites Plus von 2,8 Prozent zum 1.
Oktober 2027.
Der entsprechende Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition verabschiedet.
Er sieht auch vor, dass bei den komplexen Berechnungen der Beamtenbesoldung künftig neue Regeln gelten: Ein sogenanntes Familieneinkünftemodell löst das bisherige Alleinverdienermodell ab.
Dabei wird in einer Familie mit zwei Kindern ein fiktives Monatseinkommen des zweiten Erwachsenen von annähernd 1.000 Euro pro Monat angerechnet.
Zudem erhöht sich der Familienzuschlag für die beiden ersten Kinder um jeweils 87 Euro - und das Einstiegsgrundgehalt von Beamten steigt etwas.
Kritiker sehen neue Regelungen als „rechtlich fragwürdig“ an In der Debatte um neue Regeln haben Vertreter der Landtagsopposition verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.
Das vorgesehene „fiktive Partnereinkommen“ sei „rechtlich fragwürdig“, sagte der Grünen-Abgeordnete Christoph Sippel. „Während andere Bundesländer klare Kriterien wie das Existenzminimum nutzen, setzt Hessen auf willkürliche Summen.“ Auch eine Härtefallregelung etwa für Alleinerziehende, wie sie in fast allen anderen Bundesländern Standard sei, fehle vollkommen, kritisierte Sippel.
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