Niedersachsen: Gericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Bürgermeisterkandidat
In Niedersachsen ist ein weiterer wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der Kommunalwahl am 13.
September ausgeschlossener AfD-Kandidat mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert.
Der Antrag sei nach seiner Auffassung unzulässig, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen nach Angaben vom Dienstag.
Es geht um Justin Vogel, der für die AfD als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz antreten wollte.
Der örtlich zuständige Wahlausschuss ließ ihn nicht zu. (Az.
1 B 229/26) Wegen einer Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden Bewerber für alle von sogenannten Hauptverwaltungsbeamten besetzte Ämter intensiver auf Verfassungstreue geprüft.
Dazu gehören etwa hauptamtliche Bürgermeister und Landräte.
Liegen Anhaltspunkte für fehlende Grundgesetztreue vor, schalten die örtlichen Wahlorgane die Kommunalaufsicht ein.
Diese kann bei der Prüfung auch Erkenntnisse des Landesverfassungsschutzes einbeziehen.
Der stufte den Landesverband der AfD in Niedersachsen im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.
Der Gesetzgeber habe nur einen „nachgelagerten Rechtsschutz“ gegen alle unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen in Form eines späteren Wahlprüfungsverfahrens vorgesehen, erklärte das Gericht zur Begründung.
Dagegen bestünden auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Rechtsschutz für Betroffene werde effektiv hergestellt, weil Wahlprüfungen bei Fehlern zur Wiederholung einer Wahl führen könnten.
Vogel ist Vorsitzender der AfD im Landkreis Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand der AfD-Nachwuchsorganisation Generation Deutschland.
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