Anschlagspläne: Unter Terrorverdacht: Iraker kam über Aufnahmeprogramm 2021
Ein 24-jähriger Iraker steht unter Verdacht, eine Kirche in Bremen als Anschlagsziel ausgewählt zu haben.
Dem mutmaßlichen Islamisten wurde 2021 die legale Einreise nach Brandenburg ermöglicht.
Der wegen mutmaßlicher Anschlagspläne am Donnerstag verhaftete 24 Jahre alte Iraker ist 2021 über ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm nach Brandenburg eingereist und besitzt eine Aufenthaltserlaubnis.
Das geht aus Angaben des Ministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Brandenburg hervor.
Die Bundesanwaltschaft ließ den mutmaßlichen Islamisten am Donnerstag in Brandenburg festnehmen, weil er Anschläge in Deutschland gegen vermeintlich Ungläubige geplant haben soll.
Erstes Ziel des Irakers sollte eine Kirche in Bremen sein, die er bereits ausgekundschaftet hatte.
Legale Einreise über Aufnahmeprogramm „Die Einreise der Person erfolgte auf Grundlage des brandenburgischen Landesaufnahmeprogramms Jordanien aus dem Jahr 2021“, teilte das Ministerium in Potsdam nun auf Anfrage der dpa mit.
Brandenburg wollte mit dem Programm Menschen in Not helfen und ihnen Schutz vor Verfolgung bieten.
Als besonders Schutzbedürftige ausgewählt Das Bundesland hatte 195 besonders schutzbedürftige Geflüchtete, die vor Gewalt und Krieg in ihren Heimatländern Syrien, Jemen, Irak , Sudan oder Libyen zuerst nach Jordanien geflohen sind, aufgenommen, wie es in einer Ministeriums-Mitteilung aus dem Dezember 2021 hieß.
Sie seien in einem mehrstufigen Verfahren und in Zusammenarbeit mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration ausgewählt worden.
Der brandenburgische Landtag hatte das Landesaufnahmeprogramm beschlossen.
Die Einreise erfolgte im Dezember 2021.
Iraker hat Aufenthaltserlaubnis Der heute 24 Jahre alte Iraker, der nach dpa-Informationen in Bagdad geboren ist, wurde nach Ministeriums-Angaben im Jahr 2022 dem Landkreis Barnim zugewiesen.
Er besitzt eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 23, Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes.
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