Niedrigwasser: Keine Flussbestattungen möglich - Belastung für Angehörige
Das Niedrigwasser bremst nicht nur Frachtschiffe aus.
Es macht auch die in Rheinland-Pfalz erlaubten Flussbestattungen zurzeit unmöglich.
Was das bedeutet.
Das Niedrigwasser im Rhein wird auch für manche Angehörige von Verstorbenen zur Belastungsprobe.
Denn bei den niedrigen Pegelständen sind die in Rheinland-Pfalz erlaubten Flussbestattungen zurzeit nicht möglich. „Wir haben seit mehreren Wochen keine mehr gemacht“, sagt Sebastian Trüb, Mitinhaber der Firma Rheinbestattung Mainz , der Deutschen Presse-Agentur. „Und wir können im Moment nicht absehen, wann da ein Ende in Sicht ist.“ Für die Angehörigen sei das eine emotionale Herausforderung.
Er habe vier Fälle, die bereits terminiert waren: „Die mussten wir jetzt absagen wegen des Niedrigwassers und auf unbestimmte Zeit verschieben“, sagt er.
Geschäft aktuell komplett lahmgelegt Das sei belastend für die Hinterbliebenen: Keiner könne sagen, wann eine Bestattung im Rhein wieder möglich sei, sagt Trüb.
Er war der Erste in Rheinland-Pfalz, der eine Genehmigung für die neue Bestattungsform bekommen hatte.
Das Unternehmen arbeite als Dienstleister für Bestatter im Land.
Bei normalem Pegelstand habe er zwei bis drei Flussbestattungen pro Woche.
Das Mainzer Unternehmen bietet zwei Routen an: von Budenheim rheinaufwärts nach Mainz und zurück oder rheinabwärts nach Eltville und retour.
In Rheinland-Pfalz sind Bestattungen von Urnen, die von einem Schiff im Rhein, Mosel, Lahn und Saar abgelassen werden, nach einem im September 2025 neu gefassten Gesetz erlaubt.
Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das Flussbestattungen eingeführt hat.
Neben einem bestimmten Wasserstand gibt es weitere Voraussetzungen: Der Verstorbene muss seinen letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben.
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