2012 überfiel er eine Kassiererin - Ex-Bankräuber wollte für die AfD in Landtag
Rostock – Hände hoch, hier kommt die AfD! Ein verurteilter Bankräuber wollte für die Rechtspopulisten in Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag. Konkret geht es um Sascha Gläser, der als Direktkandidat im Wahlkreis 7 ins Schweriner Schloss einziehen wollte. Der AfD-Landesvorstand ist nach eigenen Angaben schockiert, wusste vor der Listenaufstellung von nichts!
Auf der Website der AfD wirbt Gläser noch ganz seriös für sich: „Als gelernter Informationselektroniker, langjähriger Teamleiter und IHK-Ausbilder habe ich gelernt, auch in schwierigen Situationen Überblick zu bewahren, Verantwortung zu tragen und Dinge wieder in die richtige Richtung zu führen. Seit zwölf Jahren bin ich in leitender Funktion tätig.“ Von seiner zwielichtigen Vergangenheit ist keine Rede – dabei ist er ein verurteilter Straftäter.
Rückblick: Am 19. Dezember 2012 um 14.45 Uhr marschiert ein Mann in eine Volksbank in Duisburg-Rumeln. Am Pult fordert er von der verängstigten Kassiererin Bargeld, indem er seine Jacke öffnet und eine vermeintliche Schusswaffe präsentiert. Unfassbar: Bei seiner Tat trug der Mann, den die Polizei als „gepflegte Erscheinung mit kurzen Haare mit einem Ansatz von Geheimratsecken“ beschreibt, keine Maske!
Einen Tag später schnappen die Beamten den Täter vor einer Trinkhalle: Es ist Gläser. Gegenüber der „Ostsee-Zeitung“, die zuerst berichtete, räumte Gläser ein: „Rückblickend war die Tat Ausdruck einer persönlichen Krise und einer Flucht aus meinem Lebensumfeld.“ Er habe in einer „toxischen Beziehung“ gelebt und wollte aus „schädlichen Strukturen“ ausbrechen. Die Tat sei der „größte Fehler seines Lebens“. Die „Waffe“ sei nicht echt gewesen. Wohl wahr! Laut eines Artikels aus 2012 handelte es sich lum ein Feuerzeug in Pistolenform.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg bestätigt Gläser gegenüber BILD als Täter, gibt an, er „wurde mit Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 20. März 2013 wegen schwerer räuberischer Erpressung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.“
AfD-Co-Landeschef Enrico Schult (47) zu BILD: „Das hat uns total überrascht. Ich bin völlig schockiert. In seinem polizeilichen Führungszeugnis stand nichts drin. Da Herr Gläser nicht mehr vom Wahlzettel gestrichen werden kann, erwarten wir, dass er im Erfolgsfall auf das Mandat verzichtet, was er uns gegenüber bereits angekündigt hat. Zwar gilt er juristisch als resozialisiert, aber für Politiker gelten ganz klar andere Maßstäbe.“
Fakt ist: Eine solche Verurteilung aus dem Jahr 2012 erscheint heute nicht mehr im Führungszeugnis, da die gesetzlich vorgesehenen Fristen abgelaufen sind.
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