Revision: BGH überprüft Freispruch des Maddie-Verdächtigen
Ein auch im Fall Maddie verdächtiger Sexualstraftäter ist vom Landgericht Braunschweig von Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen worden.
Ob es dabei bleibt, wird der Bundesgerichtshof entscheiden.
Der Freispruch eines auch im Fall Maddie verdächtigen Mannes vom Vorwurf schwerer Sexualstraftaten wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen.
Der sechste Strafsenat in Leipzig habe die Beteiligten gebeten, den 11.
Januar als Termin für eine Revisionshauptverhandlung vorzumerken, teilte der BGH mit.
Endgültig terminiert sei das Verfahren jedoch noch nicht.
Am Bundesgerichtshof geht es darum, den Freispruch des Landgerichts Braunschweig auf Rechtsfehler zu überprüfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel eingelegt.
Als Termin für die Verkündung einer Entscheidung könnte der 14.
Januar in Betracht kommen.
Zuvor hatte die „Braunschweiger Zeitung“ berichtet.
Das Landgericht hatte den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter im Oktober 2024 vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen.
Die Richter sahen keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung.
Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigung Freispruch .
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