Erbschaftsteuer auf Prüfstand: Karlsruhe verhandelt zu Firmenerben und Freibeträgen
Etwa 400 Milliarden Euro werden jedes Jahr in Deutschland vererbt oder verschenkt - das meiste davon steuerfrei.
Die Unterschiede bei der Erbschaftsteuer haben am Montag und Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt.
Wann Steuer bezahlt werden muss, hängt von der Höhe des Erbes, der Art des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad ab. (Az.
BvF 1/23 und 1 BvR 804/22) Das Gericht prüfte, ob der Bund einheitliche Regeln für alle festlegen darf und ob die Privilegien für Unternehmenserben gerechtfertigt sind.
Am Montag verhandelte es über eine Klage Bayerns.
Die Landesregierung hält die Freibeträge für zu niedrig und die Steuern für zu hoch.
Sie will erreichen, dass die Bundesländer ihre eigenen Regeln machen können.
Am Dienstag folgte die Verhandlung über das Erben von Betriebsvermögen.
Firmenerben müssen meist deutlich weniger Steuern zahlen.
An das Verfassungsgericht wandte sich ein Mann, der von seiner Tante Immobilien und Wertpapiere geerbt hatte.
Für ihn galt ein Freibetrag von 20.000 Euro, auf den Rest sollte er Erbschaftsteuer zahlen.
Dadurch sieht er sich benachteiligt.
Er findet, die Privilegien für Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen seien verfassungswidrig.
Sie „dienen nicht dem Unternehmensschutz, sondern dem Vermögensschutz“, bemängelte er vor Gericht.
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