Bemessungsgrenzen angehoben: Gutverdiener zahlen ab 2027 höhere Sozialbeiträge
Einkommen ab bestimmten Grenzen werden ab dem kommenden Jahr stärker zu Finanzierung von Kranken- und Rentenversicherung herangezogen. Die Erhöhung folgt zum Teil einer gesetzlichen Regelung. Aber auch das Gesundheitssparpaket der schwarz-roten Regierung schlägt zu Buche.
Erwerbstätige mit höheren Einkommen müssen sich auf steigende Renten- und Krankenversicherungsbeiträge im kommenden Jahr einstellen. Das sieht die jährliche Anpassung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen vor. Ein entsprechender Verordnungsentwurf des zuständigen Bundessozialministeriums ist in der regierungsinternen Abstimmung, wie das Ministerium bestätigte. Kabinett und Bundesrat müssen die Verordnung beschließen.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Grenze des Monatsgehalts Beiträge fällig werden. Vom darüber liegenden Gehalt werden dann keine Beiträge mehr abgezogen. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll diese Grenze von aktuell 5812,50 Euro auf 6375 Euro angehoben werden, in der Rentenversicherung von heute 8450 auf 8850 Euro. Das bedeutet, wer mehr als 5812,50 Euro brutto im Monat verdient und gesetzlich krankenversichert ist, zahlt künftig mehr für die Krankenkasse, wer mehr als 8450 Euro brutto hat, auch mehr für die Rente.
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