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Kultur

Schulgebäude oder Schulhof: Handys werden an Brandenburgs Oberschulen nicht verboten

Stern ·
Schulgebäude oder Schulhof: Handys werden an Brandenburgs Oberschulen nicht verboten

Was für Grundschulen in Brandenburg gilt, wird an höheren Schulen nicht kommen: ein Handyverbot.

Für alle Klassen ab 7 entscheidet nicht die Politik über die Smartphone-Nutzung, sondern die Schulen.

In Brandenburg sollen die weiterführenden Schulen weiterhin entscheiden, wie sie mit Smartphones in ihren Gebäuden und auf dem Schulhof umgehen.

Da er älteren Schülerinnen und Schülern eher einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Handys zutraue, setze er hier auf die „schulische Selbstbestimmung“, sagte Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) im Landtag. Über die Smartphonenutzung könne in den Oberschulen diskutiert werden und sich jede ihre eigene Regel geben. „Diese Regelungen können sie in der Haus- und Pausenordnung festschreiben, von weiteren Einschränkungen bis hin zu Verboten auf dem Schulgelände.“ Viele Schulen machten das schon, so Hoffmann.

Wo man Regelungen für Handys gemeinsam aushandle, falle zudem die Akzeptanz leichter.

Schülerinnen und Schüler sollen mitentscheiden können In Brandenburger Grundschulen dagegen gilt für die Jahrgangsstufen 1 bis 6, dass private Smartphones und Tablets während des Unterrichts ausgeschaltet und verstaut werden müssen.

Der Landesschülerrat fordert, dass an den Oberschulen auch unbedingt die Schülerinnen und Schüler in die Entscheidung über die Smartphonenutzung einbezogen werden müssen.

Es gebe Fälle, in denen Handyverbote „als pädagogische Maßnahme verkauft“ und eine Entscheidung an der Schülerschaft „vorbeigeschmuggelt“ werde. „Das geht so nicht“, so die Kritik des Rats der Schülerinnen und Schüler. „Handys sind auch für den Schulalltag wichtig.“ Sie dienten nicht nur der Ablenkung, sondern seien Werkzeuge und Kommunikationsraum.

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