Notfälle: Tod beim Bungee-Sprung – Polizei sieht keine Straftat
Eine 21-Jährige verunglückt beim Bungee-Jumping in einem ehemaligen Steinbruch tödlich.
Notfallseelsorger betreuen ihre Begleiter.
Die Polizei sieht keinen Anlass für strafrechtliche Ermittlungen.
Nach dem tödlichen Bungee-Sprung in einem ehemaligen Steinbruch im sauerländischen Warstein am Wochenende sieht die Polizei keinen Anlass zu strafrechtlichen Ermittlungen. „Es war ein tragischer Unfall, keine Straftat“, sagte ein Polizeisprecher am Montag bei einem Termin an der Absturzstelle.
Eine 21-jährige Frau aus Aschersleben in Sachsen-Anhalt war am Samstag bei dem Sprung tödlich verunglückt.
Die Frau sei gegen eine Felswand geprallt und dabei ums Leben gekommen.
Wie genau es dazu kam, ist noch unklar.
Laut Polizei waren fünf weitere Menschen an der Unglücksstelle, darunter ein 34 Jahre alter Mann.
Er sei als Erster gesprungen und bei ihm habe die Vorrichtung gehalten.
Bei der folgenden 21-Jährigen kam es dann zu dem Absturz, sagte der Sprecher.
Die Begleiter wurden von Notfallseelsorgern der Feuerwehr betreut.
Seile in großer Höhe zwischen Felswänden gespannt Die Springer hatten zwischen zwei 80 bis 100 Meter voneinander entfernten Felswänden zwei Seile gespannt, schilderte der Polizeisprecher.
Von diesen Seilen aus hätten sie dann in der Mitte Seile für den Sprung in die Tiefe genutzt.
Die selbst gebaute Vorrichtung sei natürlich nicht vorab überprüft oder abgenommen worden, sagte der Sprecher.
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