Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
Eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne auf EU-Ebene angesichts der hohen Spritpreise ist vorerst nicht in Sicht.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) forderte die EU-Kommission am Freitag bei einem Finanzministertreffen in Dublin erneut auf, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.
EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt.
Klingbeil sagte, er habe die klare Erwartung, „dass die Europäische Kommission endlich Vorschläge macht“, wie eine solche Übergewinnsteuer aussehen könne.
Die Kommission müsse „jetzt hier in die Puschen kommen und muss sich jetzt anstrengen und muss uns Optionen vorlegen“.
Die Bilanzen zeigten, wie die Mineralölkonzerne die aktuelle Situation ausnutzten und „ihre Gewinne deutlich steigern“.
Brüssel nehme sich bei dem Thema „sehr zurück“, kritisierte der Vizekanzler.
Er und andere Amtskollegen hätten schon vor „sehr langer Zeit die Erwartung formuliert“, dass „man hier Modelle vorlegt“, führte Klingbeil aus.
Die Finanzminister Deutschlands, Italiens, Österreichs, Polens und Portugals sowie die Wirtschaftsministerin Spaniens hatten im August eine außerordentliche europäische Steuer für Ölkonzerne gefordert.
Mehrere dieser Länder hatten zudem schon im April die Einführung einer solchen Abgabe gefordert, um damit Maßnahmen für Verbraucher und Unternehmen wegen der gestiegenen Preise zu finanzieren.
Die Kommission hat sich bislang jedoch nicht bewegt.
EU -Kommissar Dombrovskis verwies am Freitag lediglich darauf, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene „bereits eine Steuer auf außerordentliche Gewinne einführen können, wenn sie dies wünschen“.
Eine Übergewinnsteuer auf nationaler Ebene würde Unternehmen in Deutschland benachteiligen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat dies daher ausgeschlossen.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.