Cornell setzt Feiern von Studentenverbindungen nach Vergewaltigungsvorwurf aus
Nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer Studentin im Jahr 2024 hat die Cornell-Universität im US-Bundesstaat New York bis auf Weiteres Veranstaltungen von Studentenverbindungen unterbunden. „Alle Feiern und gesellschaftlichen Veranstaltungen“ in den Häusern der übergeordneten Verbindungsorganisation IFC würden im laufenden akademischen Jahr 2026/2027 ab sofort ausgesetzt, erklärte Universitätspräsident Michael Kotlikoff am Dienstag.
Bei Verstößen werde die Universität mit „null Toleranz“ reagieren.
In dem genannten Zeitraum solle eine „gründliche Überprüfung des Verbindungslebens“ an der Elite-Universität stattfinden, erklärte Kotlikoff weiter.
Es solle festgestellt werden, „ob und wie es sicher fortgesetzt werden kann“.
Eine frühere Studentin der Cornell-Universität hatte angegeben, sie sei im Oktober 2024 von Mitgliedern der Studentenverbindung Chi Phi zur Einnahme des Narkosemittels Ketamin gedrängt und von sieben Mitgliedern der Verbindung sexuell missbraucht und vergewaltigt worden.
Die zuständige Staatsanwaltschaft entschied, die Verdächtigen nicht vor Gericht zu stellen.
Die Universität Cornell verbot die Studentenverbindung nach den Vorwürfen, verwies aber nur einige der Beteiligten der Hochschule.
Tausende Frauen brachten in den vergangenen Tagen in einer Online-Kampagne ihre Empörung über den Umgang von Justiz, Universität und Gesellschaft mit dem Fall zum Ausdruck.
An US-Universitäten kommt es Umfragen zufolge häufig zu sexueller Gewalt gegen Frauen.
Die damals 20-jährige Cornell-Studentin, die unter dem Namen „Jane Doe“ in den Akten geführt wird, hatte vor dem mutmaßlichen Missbrauch freiwillig größere Mengen Alkohol getrunken und nach eigenen Angaben Sex mit zwei Männern zugestimmt.
US-Medien berichteten jedoch unter Berufung auf die Polizeiakten, in einer Chat-Gruppe der Studentenverbindung Chi Phi sei sie dann weiteren Männern zum Sex angeboten und mutmaßlich vergewaltigt worden.
Demnach gibt es eine Gesetzeslücke in zahlreichen US-Bundesstaaten, durch die Staatsanwälte nur schwer Anklage erheben können, wenn sich das mutmaßliche Opfer freiwillig so stark berauscht hat, dass seine Fähigkeit zur Einwilligung in Sex massiv beeinträchtigt ist.
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