Einmarsch in Sachsen-Anhalt? - Die Skandal-Akte des Aufwiegel-Polizisten
Berlin – Er ist Vize-Bundeschef der mächtigen Polizeigewerkschaft GdP (gehört zum DGB) und auch noch Personalratschef bei der Bundespolizei. Seine Funktion hat der Erste Polizeihauptkommissar Sven Hüber (62) jetzt genutzt, um seine Kollegen in Sachsen-Anhalt aufzuwiegeln: Falls die AfD die Wahl gewinne und auch den Innenminister stelle, könne es zum „inneren Notstand“ kommen – gegen den die Polizei dann vorgehen müsse, schreibt er im GdP-Magazin. Überschrift: „Richtig Nein sagen“.
Was Hüber damit meint: Polizisten müssten bewaffnet eingreifen, gegen die Landesregierung vorgehen. Doch nicht nur die Äußerungen, die Verfassungsrechtler als haltlos und gefährlich bezeichnet haben, sind problematisch. Gewerkschaftsboss Hüber selbst ist problematisch – und zwar hochgradig. Der Mann hat eine echte Skandal-Karriere hingelegt: vom politischen Einpeitscher bei den DDR-Grenztruppen in den warmen Schoß der Bundespolizei und der Gewerkschaft. Und beim Blick auf Hübers Lebenslauf stellt sich dem Historiker und DDR-Unrechts-Experten Hubertus Knabe (67) die Frage: „Wie konnte so jemand so ungehindert und nahtlos Karriere bei der Bundespolizei machen?“
Und tatsächlich: Beim Blick in Hübers Wirken vor und nach der Wende öffnet sich eine Skandal-Akte.
Denn: Hüber war Politoffizier/Jugendinstrukteur an der DDR-Mauer in Ost-Berlin – bei eben jenem Regiment, das im Februar 1989 den 20-jährigen DDR-Flüchtling Chris Gueffroy erschoss – das vorletzte Opfer der Berliner Mauer. Hüber diente zu dem Zeitpunkt auch dort. Ausgerechnet ein DDR-Politoffizier: Die waren zuständig für die sogenannte „Rotlichtbestrahlung“ – die Agitation und Indoktrination von Soldaten. Gerade 1988 und 1989 waren es die Politoffiziere an der Grenze und bei der Stasi, die Schauergeschichten über Oppositionelle und dunkle Mächte aus dem Westen verbreiteten. Knabe, einst Leiter der DDR-Gedenkstätte Hohenschönhausen, heute Forscher an der Uni Würzburg, zu BILD: „Leute wie Hüber waren die schlimmsten Scharfmacher.“ Doch Hüber hatte einfach die Seiten gewechselt: von den DDR-Grenztruppen zum Bundesgrenzschutz, wie damals die Bundespolizei noch hieß.
Als das Berliner Landgericht 1994 den Todesschützen und andere Täter verurteilte, tauchte auch der Name Hüber im Urteil auf. Als Lügner, wegen einer Falschaussage! Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte einst aus dem Urteil in Sachen Hüber und andere Offiziere zitiert: „Die Kammer ist zu der Überzeugung gekommen, dass Hüber, Norbert Schulze und Mögel sich untereinander abgesprochen hatten und dem Angeklagten aus falsch verstandener Kameradschaft jeweils durch eine ihm günstige Falschaussage eine Verurteilung ersparen wollten sowie dabei das Risiko unterschätzten, dass ihre Lügen entlarvt werden könnten.“ Und dann die Abrechnung mit Hübers neuem Dienstherrn: Der Bundesgrenzschutz habe „bei der Übernahme dieser drei Grenztruppenoffiziere keine glückliche Hand bewiesen“. Hübers Aufstieg tat dies keinen Abbruch.
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