Sonntag, 30. August 2026 QuellenÜber uns🌓
🇩🇪 DE ▾
EILMELDUNG
Kultur

Nach Gerichtsniederlage von Prinz Harry: Kläger sollen 9,5 Millionen Pfund zahlen

Stern ·
Nach Gerichtsniederlage von Prinz Harry: Kläger sollen 9,5 Millionen Pfund zahlen

Prinz Harry und weitere Kläger müssen nach ihrer Gerichtsniederlage gegen den Herausgeber der „Daily Mail“ 9,5 Millionen Pfund zahlen.

Innerhalb einer Woche müssen Prinz Harry (41), Elton John (79), Liz Hurley (61) und vier weitere Kläger einen Betrag von rund 9,54 Millionen Pfund an Associated Newspapers Limited (ANL) zahlen.

Das berichten mehrere britische Medien, darunter die BBC , übereinstimmend.

Es handelt sich dabei wohl nur um einen ersten Teil der Kosten, die die Kläger nach einer Gerichtsniederlage im Juli übernehmen müssen.

Die Zahlung von aktuell umgerechnet etwa 11,14 Millionen Euro muss bis zum 28.

August erfolgen.

Möglicherweise könnten die Klagenden dem Bericht zufolge noch bis zu rund 25 Millionen Pfund mehr bezahlen müssen.

Harry und die anderen könnten insgesamt bis zu 34,5 Millionen Pfund an Kosten übernehmen müssen, die der Konzern geltend gemacht hat.

Die Klagenden haben demzufolge bis zum 2.

Oktober Zeit, einen Antrag auf Zulassung einer Berufung einzulegen.

Harry gegen die „Daily Mail“: Was war passiert? Nach einem mehrwöchigen Prozess zwischen Januar und März 2026 hatte ein britisches Gericht Anfang Juli sein Urteil im Verfahren der sieben klagenden Parteien gegen den Herausgeber der „ Daily Mail “, der „Mail on Sunday“ und deren Online-Portal gefällt.

In der Entscheidung hieß es, dass es den Klägerinnen und Klägern nicht gelungen sei, die aufgestellten Behauptungen zu beweisen, weshalb alle Klagepunkte abgewiesen wurden.

In dem Verfahren war es vor allem um mutmaßliche Eingriffe in die Privatsphäre und die angeblich unrechtmäßige Beschaffung privater Informationen gegangen.

Es sollen etwa Privatermittler eingesetzt und Telefone abgehört worden sein.

Vollständigen Artikel bei Stern lesen ›

5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

Mehr von Stern

Alle ansehen ›

Mehr in Kultur

Alle ansehen ›