Genauer hinschauen: Landtag will Kinderschutz bei Nachhilfe und Freizeit stärken
Warum gibt es bei kommerziellen Angeboten wie Musikschulen oder Jugendreisen keine verbindlichen Regeln zum Kinderschutz? Der Landtag votiert mit großer Mehrheit für eine Änderung.
Der Kinderschutz in Nachhilfe- und Sprachkursen, Musik-, Sport-, Freizeit- und Ferienprogrammen sowie anderen kommerziellen Angeboten soll in Nordrhein-Westfalen gestärkt werden.
Das hat der Düsseldorfer Landtag mit großer Mehrheit beschlossen.
Anders als in öffentlichen Bereichen gebe es im kommerziellen Raum bislang keine verbindlichen Kinderschutz-Standards, stellten CDU , SPD und Grüne in einem gemeinsamen Antrag fest.
Gleiches gelte für Anforderungen an Qualifikation und Überprüfung von Personal.
Das solle die Landesregierung nun auf den Prüfstand stellen.
Die Angst der Eltern „Eltern geben ihre Kinder jeden Tag ein Stück weit in die Obhut anderer“, stellte die CDU-Abgeordnete Charlotte Quik fest. „Sie müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder dort gut aufgehoben und bestmöglich geschützt sind.“ Dieses Vertrauen brauche verlässliche Rahmenbedingungen. „Kinderschutz darf nicht davon abhängen, in welchem organisatorischen oder rechtlichen Rahmen ein Angebot stattfindet.“ Ein von der Kinderkommission des Landtags in Auftrag gegebenes Gutachten der Universität Hildesheim zu dem Thema belege, dass kommerzielle Angebote längst selbstverständlicher Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen seien.
Für diesen sehr heterogenen Bereich gebe es bislang jedoch keine flächendeckenden und einheitlichen Vorgaben zum Kinderschutz. „Hier gibt es jemanden, an den ich mich wenden kann“ „Ein Kind darf niemals selbst dafür verantwortlich sein, sich vor Gewalt zu schützen“, unterstrich die Grünen-Abgeordnete Norika Creuzmann. „Das ist unsere Verantwortung.“ Und wer mit Angeboten für Kinder Geld verdiene, müsse ebenfalls Verantwortung für ihren Schutz übernehmen, betonte die Grüne.
Dabei gehe es keineswegs um einen Generalverdacht gegen Nachhilfelehrerinnen, Musikschulen, Reiterhöfe oder Ferienanbieter, sondern um klare Schutzkonzepte und Beschwerdewege.
Kinder müssten wissen: „Hier gibt es jemanden, an den ich mich wenden kann.“ Und auch Erwachsene benötigten Klarheit, was zu tun sei, wenn ein Kind von Gewalt erzähle, erläuterte die Grüne das Ziel. „Deshalb ist das, was wir heute auf den Weg bringen, mehr als eine Detailfrage im Kinderschutz: Wir nehmen einen Bereich in den Blick, der bislang bundesweit kaum systematisch geregelt ist.“ Auch der SPD -Abgeordnete Dennis Maelzer sieht NRW hier in einer Vorreiterrolle für die bundesweite Gesetzgebung.
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