Gerichtsurteil: Tochter von Rechtsextremist Götz Kubitschek darf nicht Lehrerin werden
Eine Tochter des rechtsextremen Verlegers Götz Kubitschek wird nicht zum Referendariat zugelassen.
Ihr Beschwerdeantrag wurde vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt.
Eine Tochter des rechtsextremen Vordenkers und Verlegers Götz Kubitschek darf in Sachsen keine Lehrerin werden.
Das berichten mehrere Medien, darunter der „Spiegel“ , übereinstimmend.
Demnach habe das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Beschwerde der Tochter gegen ihre Nichtzulassung zum Referendariat abgelehnt.
Die Frau habe keinen Anspruch auf die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, so das Gericht.
Zunächst war sie im August 2026 für ein Referendariat an einem Dresdner Gymnasium zugelassen worden.
Nach Hinweisen auf einen möglichen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue sei die Zulassung überprüft worden, so das OVG in einer Mitteilung .
Der sächsische Verfassungsschutz habe festgestellt, dass die Frau unter anderem zwischen 2022 und 2025 regelmäßig an Veranstaltungen des als rechtsextrem eingestuften Instituts für Staatspolitik (IfS) teilgenommen hatte, das ihr Vater leitete.
Damit werfe der Verfassungsschutz ihr vor, dass sie einen „Personenzusammenschluss unterstütze, der verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge“, so das OVG.
Kubitscheks Tochter habe die Teilnahme als „rein familiär“ begründet. „Mindestmaß an Verfassungstreue erforderlich“ Das Landesamt für Schule und Bildung habe den Zulassungsbescheid zurückgenommen.
Eine Beschwerde samt Eilantrag habe zunächst das Verwaltungsgericht Dresden abgelehnt, nun habe auch das OVG diese Entscheidung bestätigt.
Das Gericht beruft sich dabei auf das Bundesverwaltungsgericht, wonach „auch im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ein Mindestmaß an Verfassungstreue erforderlich“ sei.
Das IfS galt mehrere Jahre als wohl wichtigste Denkfabrik und Kaderschmiede der Neuen Rechten in Deutschland.
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