Gewalt in der Fanszene: Kriminelle Vereinigung: BGH bestätigt Urteil gegen Hooligans
Die „Starken Jugend“ plante gezielt Übergriffe auf gegnerische Fans und traf sich zu Kampfsporttrainings.
Zwei Mitglieder wollten sich gegen ihr Urteil wehren, blieben aber erfolglos.
Das Urteil gegen Auer Fußballhooligans wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bleibt bestehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision zweier Angeklagter, wie es in einer Mitteilung heißt.
Die Entscheidung fiel bereits im Juli, der BGH informierte aber erst jetzt über den Ausgang des Verfahrens.
Die „Starke Jugend “, die zwei der angeklagten sogenannten Ultra-Fans des FC Erzgebirge Aue Anfang 2020 gründeten, ordnete das Landgericht Dresden demnach zutreffend als eine auf besonders schwere Straftaten gerichtete kriminelle Vereinigung ein.
Fünf junge Männer verurteilt Das Landgericht hatte im Mai 2025 fünf junge Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren wegen Mitgliedschaft in einer auf besonders schwere Straftaten gerichteten kriminellen Vereinigung und weiterer Delikte schuldig gesprochen, darunter schwere Raubtaten, schwere räuberische Erpressungen und gefährliche Körperverletzungen.
Zwei der Angeklagten legten gegen die Entscheidung Revision ein.
Sie waren zu Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten sowie einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
Ursprünglich ging es der Gruppe laut Mitteilung des BGH darum, gemeinsam das Ultra-Fan-Dasein zu „leben“ - etwa durch ein geschlossenes Auftreten im Stadion, Vorbereitung von Choreographien, Bemalen von Bannern und Auswärtsfahrten.
Ab 2022 Angriffe auf gegnerische Fans Ab dem Frühjahr 2022 kamen jedoch Übergriffe auf gegnerische Fans hinzu.
Die jungen Männer wollten den Angaben nach eine Vormachtstellung im räumlichen Bezirk ihres Fußballvereins und angrenzende Ortschaften durchsetzen.
Die Gruppenmitglieder suchten gemeinsam die Auseinandersetzung mit gegnerischen Fans, etwa bei Schlägereien, oder indem sie ihren Gegnern Fanartikel wie Trikots oder Schals entwendeten, um sie später im Stadion als Trophäen präsentieren zu können.
Zum Schutz vor Strafverfolgung war bei den Aktionen einheitlich dunkle Kleidung und Vermummung vereinbart.
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