Erzbistum München und Freising: Missbrauchsprozess: Schmerzensgeld für Ex-Ministranten
Der Traunsteiner Prozess um Schmerzensgeld für einen missbrauchten Ministranten machte vor allem wegen des ursprünglich Beklagten Papst Benedikt Schlagzeilen.
Jetzt gibt es Neuigkeiten.
Jahrelang kämpfte Andreas P. um Schmerzensgeld für das, was ein katholischer Priester ihm angetan hat – jetzt hat er sich mit dem Erzbistum München und Freising geeinigt.
Wie das Landgericht Traunstein nach mehr als dreijährigem Verfahren mitteilt, wurde ein Vergleich geschlossen.
Wie viel Geld er bekommt, soll nicht öffentlich werden – „auf ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten“. „Im Rahmen der Gespräche zur gütlichen Einigung wurde seitens der Erzdiözese München und Freising von Beginn an der Höchstbetrag des gerichtlich für verhältnismäßig erachteten Schmerzensgeldes angeboten“, teilt das Landgericht mit. „Der Kläger stimmte diesem Angebot zu.“ Eins von vielen Opfern des Skandalpriesters H.
P. hatte in dem Verfahren angegeben, Mitte der 1990er Jahre von dem Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein.
Er ist damit eines von zahlreichen Opfern des Skandalpriesters, dessen Fall der wohl bekannteste aus dem vor einigen Jahren vorgestellten Gutachten zu sexueller Gewalt im katholischen Erzbistum München und Freising ist.
Mit dem Vergleich endet ein langwieriger Rechtsstreit, der zu seinem Beginn im Sommer 2023 weltweit Schlagzeilen gemacht hatte, weil die Klage von P. sich zunächst nicht nur gegen Priester H., das Erzbistum und den früheren Kardinal Friedrich Wetter richtete – sondern auch gegen den früheren Papst Benedikt XVI. (2005-2013).
Wusste der Papst vom Missbrauch? Noch unter seinem bürgerlichen Namen war Joseph Ratzinger Erzbischof von München und Freising, als Missbrauchstäter H. in sein Bistum versetzt wurde, wo er sich weiter an Kindern verging.
Außerdem unterzeichnete er später als Präfekt der mächtigen Glaubenskongregation in Rom einen Brief, in dem er jenem Priester H. gestattete, die Heilige Messe mit Traubensaft statt Messwein zu feiern.
Das Münchner Erzbistum hatte mit dem Hinweis, dass H., wenn er trank, Kindern gegenüber übergriffig wurde, um die Ausnahmeregelung gebeten.
Im Antwortschreiben Ratzingers sehen seine Kritiker den unmittelbaren Beweis dafür, dass er über den Fall Bescheid wusste und nichts dagegen unternahm, dass der Priester weiter in der Seelsorge eingesetzt wurde, wo er weiter Kinder missbrauchte – unter anderem, und da war in dem Traunsteiner Verfahren unstrittig – auch den Kläger P. „Die Bilder in meinem Kopf“ „Ich wollte die Bilder in meinem Kopf loswerden, die sonst da waren“, sagte der Kläger vor Gericht. „Ich habe immer ein Gefühl von Ekel gehabt.“ Nach dem Übergriff habe Wiederholungstäter H. ihn „als den bösen Jungen dargestellt“.
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