Höhere Beamtenbesoldung: Vorgabe aus Karlsruhe: Brandenburgs Beamte kriegen mehr Geld
Die Beamtinnen und Beamten bekommen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mehr Geld.
Brandenburg ist eines der ersten Länder, die dies umsetzt.
Was ist genau vorgesehen? Die mehr als 30.000 Beamtinnen und Beamten in Brandenburg bekommen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab Dezember rückwirkend deutlich mehr Geld.
Der Landtag stimmte mit Mehrheit für den Gesetzentwurf der rot-schwarzen Landesregierung.
Die Koalitionsfraktionen und die WfB-Gruppe dreier ehemaliger BSW-Abgeordneter votierten dafür, AfD und BSW enthielten sich.
Finanzminister Daniel Keller (SPD) machte deutlich, dass es sich um eine Vorgabe handelt, die umgesetzt werden muss und die viele Millionen Euro in angespannter Finanzlage kostet. „Wir setzen ein Verfassungsgerichtsurteil um, so schwierig das auch ist“, sagte Keller. „Die Beamtinnen und Beamten müssen sich auf die Landesregierung verlassen können.“ Brandenburg ist laut Keller eines der ersten Länder, die die Entscheidung umsetzt.
In diesem Jahr 430 Millionen Euro mehr Die Höhe der Besoldung steigt je nach Gruppe in der A-Besoldung zwischen 7 und 17 Prozent und in der B-Besoldung um etwa 18 Prozent.
Das kommt laut Ministerium rund 32.200 Beamtinnen und Beamten, etwa 2.800 Anwärtern und rund 21.100 Versorgungsempfängern zugute.
Ein Lehrer oder eine Lehrerin der Besoldungsgruppe A 13 soll etwa nach Zahlen des Finanzministeriums zwischen etwa 882 und 1.087 Euro mehr im Monat erhalten.
Die höhere Besoldung und die steigende Versorgung für Beamte im Ruhestand machen nach Angaben des Finanzministeriums in diesem Jahr 430 Millionen Euro zusätzlich aus.
Im Jahr 2027 betragen die Mehrkosten dann insgesamt 520 Millionen Euro im Vergleich zu 2026.
Im Jahr 2028 sind es insgesamt 611 Millionen Euro mehr als ursprünglich in diesem Jahr.
Auch Ministerpräsident Dietmar Woidke ( SPD ) und die Landesminister erhalten mehr Geld, aber in geringerem Umfang.
Zugleich steigt die Arbeitszeit der Beamten ab 1.
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