Verfahren: Verfassungsgerichtshof entscheidet über AfD-Klage
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt an diesem Freitag in Koblenz über eine Beschwerde der AfD-Landtagsfraktion. Es geht um vom Landtag im Juli 2025 beschlossene Änderungen des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall.
Mit dem Gesetz wurden Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten sowie Fraktionen eingeführt. Verweigern Mitarbeiter diese oder bestehen sie nicht, fließt kein Geld mehr.
Bei der Prüfung wird auf das Bundeszentralregister zurückgegriffen sowie auf Informationen von Verfassungsschutzbehörden und des Landeskriminalamtes. Die Entscheidung im Einzelfall liegt beim Landtagspräsidenten, kann aber gerichtlich überprüft werden.
Damit hatte der rheinland-pfälzische Landtag in Deutschland rechtlich Neuland betreten. «Es kann und darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden», hatte der ehemalige Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) dies begründet.
Zum Schutz gegen Risiken für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Landtags. Zudem sollen Verfassungsfeinde kein Steuergeld bekommen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Damian Lohr, hatte von einem «Anti-AfD-Gesetz» gesprochen und kritisiert: «Mit diesem Willkürakt sollen missliebige Meinungen wie von der Gedankenpolizei unterdrückt werden.»
Die AfD-Fraktion moniert juristisch eine ganze Reihe von Punkten. Ihrer Auffassung nach verstießen die Gesetzesänderungen gegen: das Bestimmtheitsgebot, das freie Mandat der Abgeordneten und deren Recht auf angemessene Amtsausstattung, die Fraktionsautonomie, gegen das Recht der Fraktionen auf angemessene Ausstattung, die Sperrwirkung des Parteienprivilegs, die Betätigungsfreiheit, den Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien, die Berufsfreiheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie gegen das Rückwirkungsverbot.
Er ist das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz und wacht als «Hüter der Verfassung» darüber, dass Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz diese einhalten. Alle staatlichen Stellen sind zur Beachtung der Landesverfassung verpflichtet. Das Gericht als oberstes Verfassungsorgan wird nur auf Antrag tätig und entscheidet letztverbindlich.
Die Klage der AfD ist juristisch ein Normenkontrollverfahren. Jede Landtagsfraktion darf - wie auch die Landesregierung und der Landtag - eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs darüber beantragen, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Lars Brocker, wird am Ende der Verhandlung voraussichtlich einen Termin bekanntgeben, an dem die Entscheidung verkündet wird. Sie kann aber auch schriftlich zugestellt werden.
Mehr als 600 Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen wurden nach Angaben des Landtags bisher auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. In zwei Fällen wurden Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt. Ein dritter Mitarbeiter hatte der Prüfung nicht zugestimmt und bekommt somit auch kein Steuergeld.
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