PKK: Mutmaßlicher PKK-Funktionär kommt aus U-Haft frei
Trotz schwerwiegender Vorwürfe kommt der Mann vorerst frei.
Der BGH beurteilte die Dauer der Untersuchungshaft als unverhältnismäßig.
Nach mehr als zehn Monaten hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Untersuchungshaft eines mutmaßlichen leitenden Funktionärs der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK aufgehoben.
Der Mann war im November 2025 verhaftet worden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhob im Mai Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
Das Oberlandesgericht Dresden verlängerte die Untersuchungshaft des türkischen Staatsangehörigen Anfang August, wie aus dem Beschluss des BGH hervorgeht.
Daraufhin beantragte seine Verteidigerin die Aufhebung.
BGH: Länge der Untersuchungshaft unverhältnismäßig Dem stimmten die Richter in Karlsruhe zu.
Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft sei unverhältnismäßig, weil das Verfahren nach der letzten Haftentscheidung nicht mehr mit der gebotenen Beschleunigung geführt worden sei.
Sowohl am Tatvorwurf als auch an den Haftgründen habe sich jedoch nichts geändert, heißt es in dem Beschluss des BGH.
Mann in leitender Funktion für die PKK in Deutschland Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden soll der Beschuldigte mehrere Jahre lang in leitender Funktion für PKK-Aktivitäten in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg und Halle verantwortlich gewesen sein.
Seit Mitte 2025 soll er den Ermittlungen zufolge auch die Stellung des Sektorleiters des PKK-Sektors „Nord“ innegehabt haben.
Dieser PKK-Sektor umfasst im Wesentlichen die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Teile von Hessen.
In seinen Funktionen soll er vor allem die Eintreibung von jährlichen Geldbeträgen von überwiegend kurdischen Bürgern in Deutschland für die PKK organisiert und überwacht haben.
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