Streit mit Kommunalaufsicht: Streit um Brandmauer-Beschluss erreicht Verwaltungsgericht
Nach dem Streit um einen Beschluss zur AfD im Dortmunder Stadtrat prüft nun das Verwaltungsgericht Münster die Kürzung des Ruhegehalts für Ex-OB Westphal.
Eineinhalb Jahre nach einem umstrittenen politischen Zeichen gegen die AfD im Dortmunder Stadtrat hat der Streit das Verwaltungsgericht Münster erreicht.
Ein Gerichtssprecher bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Klage gegen eine Entscheidung der Kommunalaufsicht.
Die Bezirksregierung Arnsberg will dem ehemaligen Dortmunder Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) das Ruhegehalt kürzen.
Grund: Im Februar 2025 hatte sich eine Mehrheit im Stadtparlament dafür ausgesprochen, Abstimmungen auszuschließen, bei denen eine Entscheidung nur mit Stimmen der AfD zustande kommen würde.
Westphal hatte sich geweigert, den Beschluss zu beanstanden.
Zuvor hatten die „Ruhr Nachrichten“ über das gekürzte Ruhegehalt berichtet.
Die Bezirksregierung hatte den sogenannten Brandmauer-Beschluss des Dortmunder Stadtrats gegen die AfD als rechtswidrig eingestuft und im November 2025 aufgehoben.
Der Beschluss war von der Bezirksregierung bereits im September 2025 zunächst beanstandet worden.
Sie argumentierte, dass der Beschluss als „hoheitliches Mittel“ AfD-Vertreter zu „Ratsmitgliedern zweiter Klasse“ degradiere, die herabgesetzt und ausgegrenzt würden.
Rat bestätigte ersten Beschluss Daraufhin befasste sich das Stadtparlament am 9.
Oktober erneut mit dem Fall, bestätigte seinen Beschluss aber noch einmal.
Auch der damalige Oberbürgermeister blieb bei seiner Bewertung.
Zu diesem Zeitpunkt hatte sich nach der Kommunalwahl der neue Rat noch nicht konstituiert und Westphals Nachfolger nicht im Amt.
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