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Vergewaltigungsprozesse: Für den Aufschrei braucht es keine prominenten Opfer

Frankfurter Allgemeine Zeitung ·
Vergewaltigungsprozesse: Für den Aufschrei braucht es keine prominenten Opfer

Am vergangenen Donnerstag hat in Hannover ein Prozess gegen einen Mann begonnen, der seine ehemalige Partnerin in 103 Fällen betäubt, vergewaltigt und gefilmt haben soll. Vor Gericht ließ das Opfer seine Anwältin ein eindrückliches Statement verlesen: „Ich möchte nicht, dass mein Fall nur als spektakulärer Strafprozess gesehen wird.“ Hinter dem Verfahren stehe ein Mensch, dessen Intimsphäre zutiefst verletzt worden sei. Worte, die man sich ins Gedächtnis rufen sollte, bevor man sich, zur gruseligen Unterhaltung, das nächste reißerische True-Crime-Format reinzieht.

An anderer Stelle trifft diese Äußerung die Realität allerdings nicht ganz: Prozesse um Männer, die Frauen betäubt, vergewaltigt und gefilmt haben, sind inzwischen so häufig, dass sie nicht einmal mehr spektakulär sind. Bloß fällt der Öffentlichkeit das gar nicht auf – es scheint sie kaum zu beschäftigen.

Das zeigt auch ein anderer Fall, der gerade in Berlin verhandelt wird. Hier ist ein Mann angeklagt, 14 Frauen betäubt, vergewaltigt und gefilmt zu haben. Die Ermittlungen laufen weiter, insgesamt sind mutmaßlich 59 Frauen betroffen. Ein Prozess von so gewaltiger Dimension, dass er mit dem Fall Pelicot durchaus vergleichbar ist, aber nicht einmal ansatzweise die gleiche Aufmerksamkeit erhält. Der Gerichtssaal ist klein, die Zuschauer- und Pressereihen sind eher spärlich besetzt. Wie kann es sein, dass im einen Fall die Menschen morgens vor Gericht Schlange standen, Medien weltweit berichteten, während der andere niemanden mehr interessiert? Warum, wie die „taz“ in der vergangenen Woche berechtigterweise fragte, folgt auf eine solche Tat kein Aufschrei?

Der erste Teil der Antwort ist einfach und zynisch: Die Opfer in all diesen Fällen sind anonym. Und anonyme Frauen, die im Zweifel noch Opfer eines unbekannten Täters geworden sind, sind schlecht „vermarktbar“: Sie geben keine Interviews und lassen sich nicht fotografieren. In einer Öffentlichkeit, die sich oft eher für (berühmte) Personen als für Themen interessiert, ist das ein Problem.

In unserem Wunsch nach Personalisierung – und das ist möglicherweise der zweite Teil der Antwort – steckt aber noch etwas anderes: die Ausnahme. Denn wer es in die Medien schafft, ist nicht wie der Rest der Gesellschaft, ist berühmt, ein Sonderfall. Man kann diese Menschen aus der Distanz betrachten und ist von dem, was ihnen widerfährt, im eigentlichen Sinn nicht betroffen: Sexualdelikte, noch dazu in diesem Ausmaß, in dieser perfiden Ausführung, sind etwas, das anderen passiert.

Nur stimmt das leider nicht. „Eine ganz normale Beziehung“ hätten sie geführt, sagte die ehemalige Partnerin des in Berlin angeklagten Mannes über ihren Alltag, seien ins Theater gegangen, hätten abends gemeinsam Fernsehen geschaut, Städtetrips gemacht, Freunde getroffen.

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