US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
Gut zwei Monate vor den Kongresswahlen in den Vereinigten Staaten hat eine US-Bundesrichterin den Plänen von Präsident Donald Trump für eine erschwerte Briefwahl vorerst einen Riegel vorgeschoben.
Ein entsprechendes Dekret Trumps sei „mutmaßlich verfassungswidrig“, erklärte die Richterin Indira Talwani am Donnerstag (Ortszeit).
Unabhängig davon wäre es für die Bundesstaaten „praktisch unmöglich“, das Dekret umzusetzen, führte sie weiter aus.
Die meisten US-Bundesstaaten, die gegen Trumps Dekret geklagt hatten, hätten die Briefwahlunterlagen bereits bestellt, erklärte Talwani. „Einige sind gemäß dem Recht des Bundesstaates verpflichtet, sie schon ab nächster Woche an wahlberechtigte Bürger zu verschicken“, fügte sie hinzu.
Medienberichten zufolge wird Trump die Entscheidung voraussichtlich anfechten.
Der konservativ dominierte Supreme Court hatte am Montag vorerst grünes Licht für Trumps Pläne gegeben.
Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung eines Bundesgerichts in Massachusetts auf, das eine Aussetzung des Dekrets angeordnet hatte.
Dem untergeordneten Gericht habe „die Zuständigkeit gefehlt“, entschied der Supreme Court.
Er traf jedoch noch keine endgültige Entscheidung in der Sache.
Trump hatte das Dekret Ende März unterzeichnet.
Die oppositionellen US-Demokraten reichten daraufhin Klage ein.
Der US-Präsident will die Briefwahl auf solche Menschen beschränken, die auf „Staatsbürgerschaftslisten der Bundesstaaten“ stehen.
Konkret soll die US-Post dem Dekret zufolge Wahlunterlagen nur noch an Menschen zustellen, die auf Listen verzeichnet sind, die zuvor von den Einwanderungs- und Sozialversicherungsbehörden erstellt wurden.
Die Opposition wertet dies als Versuch, „Wählern aus parteipolitischen Gründen das Wahlrecht zu entziehen“.
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