Disziplinarverfahren beantragt! - Geheim-Prozess um unseren Super-Sprinter
Europameister Owen Ansah (25) zieht vor Gericht. Der Sprinter akzeptiert die von der Nationalen Anti Doping Agentur (Nada) vorgeschlagene Sperre von vier Jahren nicht und verlangt stattdessen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beim Deutschen Sportschiedsgericht. Das teilte die Nada nach Ablauf einer 20-Tage-Frist mit.
Das nun angestoßene Verfahren ist laut Nada nicht öffentlich. „Zu weiteren Verfahrensdetails, insbesondere zum zeitlichen Verlauf, kann die Nada keine Aussagen treffen. Die Verfahrensgestaltung obliegt dem Schiedsgericht. Der Nada ist es aber wichtig, dass das Verfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht zügig und effektiv durchgeführt wird“, teilte die Agentur mit.
Entscheiden wird das Deutsche Sportschiedsgericht über die Anträge der Nada und von Owen Ansah. Gegen den Schiedsspruch besteht für beide Seiten sowie für den Leichtathletik-Weltverband und die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs zum Internationalen Sportgerichtshof Cas.
Trotz des Vorwurfs eines verweigerten Dopingtests ist der deutsche 100-Meter-Rekordler weiterhin startberechtigt und nicht suspendiert. Sportlich ist seine Saison aber bereits vorbei: Der 25-Jährige, der vor zwei Wochen bei der EM in Birmingham mit Gold über 200 Meter und Bronze über 100 Meter groß auftrumpfte, hatte seine Saison am Donnerstag wegen einer Verletzung vorzeitig beendet. Ihm droht dennoch weiter die Annullierung seiner Resultate und Medaillen.
Ansah wollte am 9. Juli gerade zum Diamond-League-Meeting nach Monaco aufbrechen und war nach eigenen Worten unter Zeitdruck, als ihn ein Kontrolleur zur Abgabe einer Dopingprobe aufforderte. Er gab an, kurz zuvor die Toilette besucht zu haben und deshalb nicht so schnell eine Probe abgeben zu können. Der Kontrolleur war außerhalb des von Ansah angegebenen Zeitfensters erschienen. Der Sprinter betont, er habe sich zu keinem Zeitpunkt geweigert, eine Probe abzugeben.
An dieser Darstellung hält Ansah weiter fest. Am 7. August begann eine 20-tägige Frist, in der er die Wahl hatte, die Feststellungen der Nada zu akzeptieren oder ein Disziplinarverfahren beim Deutschen Sportschiedsgericht zu beantragen. Hätte der Sprinter vom Hamburger SV die Sperre akzeptiert, wäre die Strafe auf drei Jahre reduziert worden. Stattdessen geht nun der juristische Streit weiter.
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