Gerichtsurteil: Eigentümer können Google Maps Luftaufnahmen ihrer Grundstücke verbieten
Auf Google Maps kann man sich Luftbilder aus aller Welt anschauen.
Doch nun hat ein Gericht geurteilt, dass Eigentümer Luftaufnahmen ihrer Grundstücke nicht hinnehmen müssen.
Der US-Technologiekonzern Google muss die Veröffentlichung dreidimensionaler Luftbildaufnahmen eines privaten Wohngrundstücks auf seinen Diensten Google Earth und Google Maps unterlassen, sofern der Eigentümer dem widerspricht.
Das hat die 3.
Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main entschieden (Az.: 2-03 O 388/25).
Das Urteil bringt eine neue Dynamik in den langjährigen Streit um den Datenschutz bei digitalen Kartendiensten.
Kläger in dem Verfahren ist ein Familienvater, der mit seiner Frau und seinen Kindern ein Wohnhaus in Frankfurt am Main bewohnt.
Nach Auffassung des Gerichts verletzen die detaillierten 3D-Aufnahmen des Anwesens den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. „Niemand muss es hinnehmen, dass Luftbildaufnahmen seines bewohnten Grundstücks ohne seine Zustimmung weltweit öffentlich verbreitet werden, jedenfalls wenn Grundstücksbereiche abgebildet werden, die öffentlichen Blicken entzogen sind“, begründete die Kammer ihre Entscheidung.
Die fraglichen Aufnahmen zeigten insbesondere auch den rückwärtigen Bereich des Anwesens, der von der Straße aus für Passanten nicht einsehbar ist.
Der persönliche Rückzugsbereich erstrecke sich auf das gesamte befriedete Grundstück.
Aus den Bildern ließen sich Rückschlüsse auf die persönliche Lebensweise ziehen und zudem potenzielle sicherheitsrelevante Zugänge offenlegen.
Vorwurf der heimlichen „Ausspähung“ Besonders kritisch bewerteten die Richter die Art der Datenerhebung.
Google erlange das Bildmaterial heimlich durch eine Form der „Ausspähung“.
Da Überflüge aus großer Höhe nicht im Voraus angekündigt würden, blieben sie von Betroffenen unbemerkt.
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