Bezahlbare Wohnungen in Berlin: Kann der Bund Vergesellschaftungen wirksam verbieten?
Bund oder Länder – wer entscheidet darüber, ob Mietwohnungen Gemeineigentum werden sollen? Welche rechtlichen Hürden das geplante Verbot hat und wie das Innenministerium jetzt vorgeht.
Die Bundesregierung will verhindern, dass Berlin Mietwohnungsbestände von Konzernen in Gemeineigentum überführt.
Für die Linke, die bei der Abgeordnetenhauswahl am Sonntag stärkste Kraft wurde, ist die Umsetzung ihres Vergesellschaftungsziels ein zentrales Anliegen.
Das Projekt, von dem sich die Partei günstige Mieten erhofft, dürfte daher auch bei den von ihr angestrebten Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD eine Rolle spielen.
Ob der Bund ein solches Verbot von Vergesellschaftungen per Gesetz durchsetzen kann, ist umstritten.
Ausarbeiten soll den Entwurf dafür nun das Bundesinnenministerium.
Die wichtigsten Fragen und Antworten: Was hat die Bundesregierung konkret vor? Schon am 2.
Juli haben die Spitzen der schwarz-roten Koalition beschlossen, per Bundesgesetz dafür zu sorgen, „dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“.
Bislang gibt es allerdings noch keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses.
Rechtlich geht es vor allem um Artikel 15 des Grundgesetzes.
Danach können „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ durch ein Gesetz, das auch die Entschädigung regelt, in Gemeineigentum überführt werden.
In der politischen Debatte ist oft von „Enteignung“ die Rede.
Verfassungsrechtlich ist dies jedoch ein anderes Instrument.
Die Union fürchtet einen Schaden für den Wirtschaftsstandort Deutschland .
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