Prozessauftakt: Schwiegervater getötet? Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Mit schwersten Verletzungen wird ein 92-Jähriger tot aufgefunden.
Sein Schwiegersohn steht im Verdacht, ihn getötet zu haben.
Vor Gericht gibt er sich als aufopferungsvoller Familienmensch.
Zum Auftakt des Mordprozesses um den Tod seines Schwiegervaters vor dem Landgericht in Potsdam hat der 52-jährige Angeklagte die Vorwürfe von sich gewiesen.
Es handele sich um unzutreffende Vorwürfe, ließ er durch seinen Verteidiger vorlesen, bevor er selbst lange zu Wort kam.
Der Umgang mit seinem Schwiegervater sei grundsätzlich liebevoll und respektvoll gewesen.
Es habe zwar verbale Auseinandersetzungen gegeben, körperliche Übergriffe hätten jedoch nicht stattgefunden.
Laut Anklageschrift soll der Angeklagte mit deutscher Staatsangehörigkeit seinen damals 92-jährigen pflegebedürftigen Schwiegervater zu Beginn dieses Jahres aus „Verachtung“ getötet haben.
Die Staatsanwaltschaft spricht von schwersten Verletzungen, die durch Tritte und Schläge zugefügt wurden.
Das Gesicht des alten Mannes sei zertrümmert gewesen, Zungenbein und Kehlkopf gebrochen, Hauptschlagader aufgetrennt.
Der Mann starb letztlich an Verletzungen im Brustbereich.
Angeklagter pflegte 92-Jährigen Der 52-jährige Angeklagte lebte gemeinsam mit seiner dementen Frau und dem Schwiegervater in einem Wohnhaus in Wilhelmshorst (Landkreis Potsdam-Mittelmark).
Laut Staatsanwaltschaft stellte der Angeklagte keine adäquate Pflege für beide bereit.
Die beiden seien höchstgradig pflegebedürftig gewesen, konnten kaum allein den Toilettengang bewältigen und hätten einer Vollzeitpflege bedurft.
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