Altersvorsorge: Was deutschen Senioren alles von der Rente abgezogen wird
Bei der Rente fallen die üblichen Abgaben komplett weg? Das glauben viele Menschen – und sind überrascht, wenn nur ein Teil der Summe dann tatsächlich überwiesen wird.
Von der gesetzlichen Rente kommt am Ende weniger auf dem Konto an, als der Blick auf den Rentenbescheid vermuten lässt.
Für viele eine unschöne Überraschung – denn auch im Ruhestand können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommensteuer anfallen.
Wie hoch die Abzüge tatsächlich sind, hängt immer von der persönlichen Situation ab.
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, muss auch aus seiner Rente weiterhin einen Beitrag zahlen.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
Die gute Nachricht: Davon übernimmt die Rentenversicherung jeweils die Hälfte.
Als Rentner trägt man also 7,3 Prozent des allgemeinen Beitrags sowie gegebenenfalls die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags.
Warum bekommt man nicht die volle Rente ausgezahlt? Anders ist es bei der Pflegeversicherung: Diesen Beitrag müssen Rentnerinnen und Rentner vollständig selbst tragen.
Der reguläre Satz liegt 2026 bei 3,6 Prozent.
Wer keine Kinder hat, zahlt sogar 4,2 Prozent.
Für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren kann sich der Beitrag hingegen weiter reduzieren.
Bei drei Kindern unter 25 Jahren sind es etwa nur noch 3,1 Prozent, bei fünf oder mehr 2,6 Prozent.
Doch damit ist die Rechnung noch nicht in allen Fällen abgeschlossen.
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