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Mecklenburg-Vorpommern: Diese gängigen Fehler machen Stimmzettel für die Landtagswahl ungültig

Stern ·
Mecklenburg-Vorpommern: Diese gängigen Fehler machen Stimmzettel für die Landtagswahl ungültig

Ein uneindeutiges Symbol oder ein Kreuz zu viel reichen aus, um seine Stimme zu verwirken.

So sollten Sie es bei Wahl in MV nicht machen.

Am Sonntag steht in Mecklenburg-Vorpommern die Wahl eines neuen Landtags an.

Laut Angaben der Bundeswahlleiterin waren bei der vorherigen Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2021 mehr als 18.000 Erststimmen und über 14.000 Zweitstimmen ungültig.

Um zu verhindern, dass die eigene Stimme am Ende nicht mitzählt, sollten einige typische Fehlerquellen umgangen werden.

MV Wahl 2026: So sieht der Stimmzettel aus Wahlberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern verfügen bei der Landtagswahl über zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Über die Erststimme wird der Direktkandidat oder die Direktkandidatin des jeweiligen Wahlkreises bestimmt – wer hier die meisten Stimmen sammelt, erhält das Direktmandat und zieht direkt in den Landtag ein.

Die Zweitstimme hingegen gilt einer Partei und ist ausschlaggebend für die Sitzverteilung im Landtag.

Zu beachten ist: Beide Stimmen müssen nicht derselben politischen Richtung zugutekommen, sondern können unabhängig voneinander vergeben werden.

So ist es möglich, die Erststimme einem Kandidaten der Partei A zu geben, während die Zweitstimme an Partei B geht.

Ein Stimmzettel verliert außerdem nicht automatisch seine Gültigkeit, wenn nur eine der beiden Stimmen genutzt wird – die fehlende Stimme fließt dann schlicht nicht in die Auszählung ein.

Damit die Stimmabgabe insgesamt gültig bleibt, gilt es allerdings, folgende Fehler zu umgehen: Fehler 1: Persönliche Angaben auf dem Zettel Wird der Stimmzettel mit Informationen versehen, die Rückschlüsse auf die wählende Person zulassen – etwa der eigene Name –, kann dies das Wahlgeheimnis verletzen und den Zettel ungültig machen.

Eine Unterschrift auf dem Wahlbogen sollte daher unbedingt unterbleiben.

Fehler 2: Anmerkungen und Kommentare Auch wenn der Wunsch besteht, die eigene Wahlentscheidung zu begründen oder Kritik zu äußern – auf dem Stimmzettel ist dafür kein Platz.

Laut Bundeswahlleiterin soll sich die Stimmabgabe „auf das klare sachliche Votum ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken“.

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