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Gewalttat im November 2024: Doppelmord in Schackendorf - Urteil rechtskräftig

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Gewalttat im November 2024: Doppelmord in Schackendorf - Urteil rechtskräftig

Nach dem tödlichen Messerangriff in Schackendorf steht das Urteil des Landgerichts Kiel fest: Der Bundesgerichtshof bestätigt die lebenslange Haftstrafe.

Das Urteil gegen einen Mann aus Norddeutschland wegen eines tödlichen Messerangriffs auf seine Ex-Partnerin und ihren neuen Lebensgefährten in Schleswig-Holstein ist rechtskräftig.

Das Landgericht Kiel hatte ihn im Dezember wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Anfang September hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die eingelegte Revision verworfen.

Es habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gegeben, hieß es.

Zuvor berichteten die „Kieler Nachrichten“.

Richterin Irina Tsukida hatte bei der Urteilsverkündung am Landgericht in Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Sie attestierte dem Angeklagten eine „egozentrische Persönlichkeit“ und „hohe Eifersucht“.

Tatvorgang Bei der Gewalttat am 16.

November 2024 in Schackendorf im Kreis Segeberg wurden die 51 Jahre alte Ex-Partnerin des Angeklagten getötet und ihr 45 Jahre alter neuer Lebensgefährte lebensgefährlich verletzt.

Der Mann war seitdem querschnittsgelähmt und starb knapp vier Monate später.

Der Angeklagte hat seiner Ex-Partnerin 14 Messerstiche und ihrem neuen Lebensgefährten sieben Messerstiche zugefügt.

Zudem wurde der Deutsche auch wegen häuslicher Gewalt, Freiheitsberaubung in zwei Fällen und eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt, erklärte die Richterin bei der Urteilsverkündung.

Staatsanwältin sah Mordmerkmale als gegeben an Damit folgte die Richterin der Meinung der Staatsanwältin Ulrike Nützelmann.

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