Wahl in Berlin: Jugendliche ab 16 dürfen erstmals ihre Stimme abgeben
Bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin dürfen zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Das war zuvor schon bei der Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen und bei der Europawahl möglich. Bei der Wahl für das Landesparlament galt bisher ein Mindestaltalter von 18 Jahren.
Wahlberechtigt sind alle, die vor dem 21. September 2010 geboren sind, erklärte Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler. Das gilt auch also auch für alle, die am Wahltag Geburtstag feiern. Nach den offiziellen Berliner Meldedaten dürfen an der Wahl zum Abgeordnetenhaus knapp 55.400 Jugendliche ab 16 teilnehmen – angesichts von insgesamt rund 2,5 Millionen Wahlberechtigten eine eher kleine Gruppe. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind es mit rund 58.600 etwas mehr, weil dafür auch EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne deutschen Pass wahlberechtigt sind.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im Dezember 2023 mit breiter Mehrheit beschlossen, das Alter für die Teilnahme an der Wahl zum Landesparlament von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Die Befürworter von CDU, SPD, Grünen und Linken argumentierten, damit werde jüngeren Menschen mehr politische Mitbestimmung ermöglicht und die Demokratie gestärkt. Die AfD lehnte das Vorhaben ab.
Am passiven Wahlrecht, das einem erlaubt, sich wählen zu lassen, hat sich nichts geändert. Kandidieren für das Landesparlament dürfen weiterhin nur Menschen ab 18.
Die Möglichkeit zur Stimmabgabe bei Landtagswahlen für 16- und 17-Jährige gibt es nur in der Hälfte der 16 Bundesländer. Dazu zählen neben Berlin auch Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und neuerdings auch Nordrhein-Westfalen, wo im Frühjahr 2027 eine Wahl ansteht.
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