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Medien: Harry und Meghan sind mit ihren Kinder nach Großbritannien zurückgekehrt

Stern ·
Medien: Harry und Meghan sind mit ihren Kinder nach Großbritannien zurückgekehrt

Mehr als sechs Jahre nach seinem Bruch mit dem britischen Königshaus ist Prinz Harry laut Medienberichten wieder zurück in seiner Heimat.

Der 41-jährige Herzog von Sussex, seine vier Jahre ältere Frau Meghan und ihre Kinder Archie und Lilibet seien am Mittwochmittag mit einem Privatjet aus Kalifornien kommend im zentralenglischen Birmingham gelandet, berichteten britische Medien wie die BBC und der „Telegraph“.

Das Paar hatte sich Anfang 2020 von seinen royalen Pflichten zurückgezogen und lebte in den vergangenen Jahren in Meghans Heimat Kalifornien.

Erst vor einer Woche hatten britische Medien berichtet, dass der jüngere Sohn von König Charles III. mit seiner Familie bis Ende des Monats in die Heimat zurückkehre.

Die beiden sieben und fünf Jahre alten Kinder von Harry und Meghan sind demnach bereits zum Schulbeginn im September an einer Privatschule angemeldet.

Eine offizielle Mitteilung über ihre Rückkehr hat die Familie bisher nicht veröffentlicht.

Ihr Sprecher sagte der BBC nur: „Das ist nicht etwas, das wir kommentieren würden." Harrys Vater, der britische König, Charles III. war den Berichten zufolge sehr kurzfristig über die Pläne des Paares informiert worden.

Royale Pflichten werden Harry und Meghan nicht wieder übernehmen, wie es weiter hieß.

In der Frage, wie lange die Familie im Vereinigten Königreich bleiben will, widersprachen sich die Berichte.

Einige sprachen von Jahren, andere nur von Monaten.

Dem „Telegraph“ zufolge will sich die Familie „für längere Zeit“ an einem Wohnsitz in der Cotswolds -Region in Zentralengland niederlassen, der nicht zum Besitz des britischen Königshauses gehört.

Die malerische Region nordöstlich von London ist bei Prominenten sehr beliebt.

Laut dem Blatt wollen Harry und Meghan aber ein „internationales“ Familienleben pflegen und ihre Häuser in Kalifornien und Portugal behalten.

Unklar war zunächst auch die seit Jahren heikle Frage, ob die Familie wieder staatlich finanzierten Personenschutz bekommt, den sie bei Verlassen des Landes verloren hatte.

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