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Wirtschaft

Vermögen: So bleiben Familienheim und Gartengrundstück von der Erbschaftsteuer verschont

Handelsblatt ·
Vermögen: So bleiben Familienheim und Gartengrundstück von der Erbschaftsteuer verschont

Aus dem Handelsblatt-Archiv: Wer ins geerbte Familienheim einzieht, zahlt keine Erbschaftsteuer.

Diese Begünstigung legt der BFH großzügig aus und bezieht auch einen weitläufigen Garten mit ein – unter einer Bedingung.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.handelsblatt.com — der Inhalt gehört Handelsblatt.

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