Vermögen: So bleiben Familienheim und Gartengrundstück von der Erbschaftsteuer verschont
Aus dem Handelsblatt-Archiv: Wer ins geerbte Familienheim einzieht, zahlt keine Erbschaftsteuer.
Diese Begünstigung legt der BFH großzügig aus und bezieht auch einen weitläufigen Garten mit ein – unter einer Bedingung.
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