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Kultur

Einstufung als rechtsextrem: Brandenburgs Regierung verbietet AfD-Werbung an Schulen

Stern ·
Einstufung als rechtsextrem: Brandenburgs Regierung verbietet AfD-Werbung an Schulen

Der Verfassungsschutz Brandenburg hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Das hat auch Folgen für die Partei an Schulen.

Die AfD kritisiert dies.

Die rot-schwarze Brandenburger Landesregierung verbietet der AfD an Schulen die Verbreitung von Materialien und Werbemitteln. „Es ist verboten, in der Schule, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mit sich zu führen, zu zeigen, weiterzugeben oder zu verteilen“, teilte das Bildungsministerium mit. „Bei Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch benannt werden, wird die Verfassungsfeindlichkeit vermutet.“ Die AfD-Landtagsfraktion wandte sich vehement dagegen. „Der Kampf gegen Andersdenkende läuft“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch am Dienstag. „Das kann doch nicht sein, dass auf einmal alles, was mit der AfD in Verbindung gebracht wird, zur Propaganda erklärt wird und an Schulen verboten ist und dazu führt, dass massiver Druck auf die Schüler ausgerichtet wird.“ Mehrere Medien hatten zuvor berichtet.

Schulgesetz wurde verschärft Im Brandenburger Schulgesetz wurde im Jahr 2024 ein Paragraf ergänzt, der ein Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen in Schulen vorsieht.

Die Schulen müssen Vorfälle zur Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie antisemitische oder rassistische Vorfälle sofort melden.

Im Jahr 2023 hatten eine Lehrerin und ein Lehrer einer Schule in Burg im Spreewald in einem anonymen Brief von Rechtsextremismus, Sexismus und Homophobie berichtet.

Die Verschärfung des Schulgesetzes gilt als Konsequenz daraus.

Der Verfassungsschutz stuft den Landesverband der AfD als erwiesen rechtsextremistisch ein.

Dies ist im Verfassungsschutzbericht 2025 erwähnt.

Damit lägen die Voraussetzungen für den Paragrafen „Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen“ des Schulgesetzes vor, erklärte das Bildungsministerium.

Die Schulleitungen seien über den Bericht informiert worden.

Ministerium: Keine Weisung zu politischen Botschaften Grundsätzlich gilt das Grundrecht der Meinungsfreiheit, betonte das Ministerium.

Es bestehe ein allgemeines Verbot der politischen Werbung in schulischen Veranstaltungen oder auf dem Schulgelände während des Schulbetriebs.

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