Ex-Hollywood-Mogul wieder vor Gericht - Harvey Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt
New York (USA) – Gegen den früheren Hollywood-Filmmogul Harvey Weinstein (74) sind am Mittwoch (23. September) in einem neu aufgerollten Verfahren wegen eines Sexualdelikts 15 Jahre Haft verhängt worden. Weinstein ist bereits seit Jahren im Gefängnis.
Eine Jury befand Weinstein für schuldig, Miriam Haley (49), die ehemalige Produktionsassistentin der TV-Show „Project Runway“, zum Oralsex gezwungen zu haben. Der Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, Alvin Bragg, hatte eine Strafe von 20 Jahren gefordert. Weinsteins Verteidigung hatte auf neun Jahre plädiert. Das Strafmaß geht auf eine Verurteilung 2025 vor einem Strafgericht im Bundesstaat New York zurück.
Hintergrund: 2020 war Weinstein in New York zu 23 Jahren Haft verurteilt worden, doch das Verfahren wurde neu aufgerollt. 2025 gab es dann ein gespaltenes Urteil. Weinstein wurde in einem von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen: Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass Weinstein einst ein schweres Sexualverbrechen an Miriam Haley begangen habe. Darauf bezieht sich nun das neue Strafmaß. Laut „New York Times“ hatte sich der Übergriff auf Haley vor rund 20 Jahren in einem Schlafzimmer seiner Wohnung in Manhattan ereignet.
Obwohl Harvey Weinstein angekündigt hat, sowohl gegen die Verurteilung als auch gegen das Strafmaß Berufung einzulegen, markiert das Urteil vorerst das Ende eines langjährigen juristischen Kampfes der Staatsanwaltschaft von Manhattan. Die Ermittlungen gegen Weinstein waren nach einer Welle von Vorwürfen ins Rollen gekommen und hatten eine landesweite Debatte über den Missbrauch von Frauen am Arbeitsplatz ausgelöst. Weinstein sitzt bereits seit 2020 in Haft. Vor Gericht hatte er bisher stets alle Vorwürfe zurückgewiesen. Seine Anwälte argumentieren, die sexuellen Kontakte seien einvernehmlich gewesen. Weinstein wurde außerdem im Februar 2023 in Kalifornien wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 16 Jahren Haft verurteilt. Über die Höhe dieser Strafe muss nach einer Entscheidung eines Berufungsgerichts allerdings noch einmal neu verhandelt werden.
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