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Kultur

Nach Mordurteil: Letzte Instanz: Heilbronner Raser wird ausgewiesen

Stern ·
Nach Mordurteil: Letzte Instanz: Heilbronner Raser wird ausgewiesen

Das Gericht hält den sogenannten Wollhaus-Raser weiter für eine Gefahr.

Seine Klage gegen die Ausweisung in die Türkei blieb erfolglos.

Was das Gericht noch entschieden hat.

Der wegen Mordes verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhaus-Raser wird ausgewiesen und darf in den kommenden acht Jahren auch nicht mehr nach Deutschland zurückkehren.

Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in letzter Instanz entschieden.

Er bestätigte damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

Dieses hatte argumentiert, die Ausweisung des jungen Mannes sei „für die Wahrung des Grundinteresses der Gesellschaft unerlässlich“.

Der in Heilbronn geborene und aufgewachsene Türke hatte im Februar 2023 in seiner Heimatstadt in der Wollhausstraße bei viel zu hohem Tempo die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren.

In der Tempo-40-Zone raste er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen.

Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens.

Seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt.

Heimtücke als Mordmerkmal Das Landgericht verurteilte den Fahrer ein Jahr später unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft.

Es hatte das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen, weil das Opfer nicht mit dem heranrasenden Wagen habe rechnen können.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten danach als offensichtlich unbegründet.

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