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Gericht entscheidet: Unternehmen haftet, wenn der Chatbot halluziniert

Frankfurter Allgemeine Zeitung ·
Gericht entscheidet: Unternehmen haftet, wenn der Chatbot halluziniert

Eine Klinik setzt einen Chatbot auf ihrer Website ein.

Der Bot macht falsche Angaben.

Nun muss die Klinik die Abmahnkosten erstatten.

Halluziniert eine KI, haftet das Unternehmen, das sie einsetzt, sagt das OLG Hamm.

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