Ende der "Rente mit 63": Merz für Übergangszeiten
Ende der abschlagsfreien Rente Merz für Übergangszeiten bei Rentenreform Stand: 27.08.2026 • 20:12 Uhr
Die Regierung will die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abschaffen - aber Kanzler Merz kann sich Übergangszeiten vorstellen. Die Fraktionschefs von Union und SPD erklären, Änderungen am Reformkonzept seien nicht ausgeschlossen.
Das Thema Rente sorgt weiterhin für Diskussionen in der schwarz-roten Koalition. Kanzler Friedrich Merz hat Übergangszeiten bei der Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren vorgeschlagen. "Ich möchte die Anreize zur Frühverrentung im zukünftigen Rentensystem nicht mehr haben", sagte der CDU-Vorsitzende in der RTL-Sendung "Am Tisch mit Friedrich Merz" .
Aber er wies auch darauf hin, die Rentenkommission selbst habe vorgeschlagen, "dass wir Übergangszeiten brauchen. Wir machen das nicht von einem Tag auf den anderen." Es sei völlig klar, dass es im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungsvorschläge gebe, sagte Merz. "Nur an der grundsätzlichen Ausrichtung dieser Reform wollen wir und dürfen wir auch nichts ändern."
"Rente mit 63" Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Beschäftigte grundsätzlich - in der Regel 24 Monate - früher in Rente gehen. Die Altersrente für diese "besonders langjährig Versicherten" wird oft noch "Rente mit 63" genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt inzwischen nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Aktuell liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten. Die "Rente mit 63" ist also derzeit eine "Rente mit 64". Beitragszahler, die 1964 oder später geboren wurden, können theoretisch mit 65 Jahren in Rente gehen. Rund 30 Prozent aller neuen Altersrenten sind solche für "besonders langjährig Versicherte". Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bertelsmann Stiftung, DIW Analyse 26.08.2026
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Die Rentenreform ist auch Thema bei einer gemeinsamen Klausurtagung der SPD- und CDU-Fraktionen in Münster. Änderungen am Rentenkonzept seien nicht ausgeschlossen, erklärten die Fraktionschefs Thorsten Frei und Matthias Miersch vor dem Beginn der Klausur.
Kein Gesetz gehe so aus dem Bundestag, wie es hineinkomme, sagte Unionsfraktionschef Frei. Gleichzeitig betonte der CDU-Politiker aber, man müsse dabei sehr vorsichtig vorgehen, "dass man nicht an einer Stelle Veränderungen vornimmt, die möglicherweise das Gesamtkonstrukt ins Wanken bringen könnten". Die Vorschläge der Rentenkommission stünden "in einer Wechselbeziehung".
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SPD-Fraktionschef Matthias Miersch erklärte, die Koalitionsfraktionen gäben gerade beim Thema Rente das Denken im Parlament ja nicht auf. Der Kontakt mit den Bürgern und der Diskurs mit den Ministerpräsidenten zeige, dass die Rente wichtig und auch ein Gerechtigkeitsthema sei.
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