Milliardenbetrug: Wirecard-Prozess: Richter zerpflücken Brauns Opferthese
Die Woche fängt schlecht an für Ex-Wirecard-Chef Braun: Die Richter erklären dessen Opfertheorie für haltlos.
Und auch der „Tatlohn“ des Milliardenbetrugs soll Braun und Mitangeklagten nicht bleiben.
Im Münchner Wirecard-Prozess um den jahrelangen Milliardenbetrug in der Chefetage des 2020 kollabierten Dax-Konzerns rückt eine hohe Haftstrafe für den früheren Vorstandschef Markus Braun immer näher.
Die Richter haben nach über dreieinhalb Jahren Prozessdauer die von Braun vertretene Opferthese zur „Spekulation“ erklärt. „Zu all dem hat sich trotz umfangreicher Ermittlungen nichts ergeben“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Födisch.
Außerdem müssen Braun und seine zwei Mitangeklagten im Falle einer Verurteilung den Einzug von Millionensummen fürchten. „Keinerlei Anhaltspunkte“ für echte Geschäfte mit Drittpartnern Laut Anklage sollen Braun und Komplizen über Jahre frei erfundene Milliardenumsätze in den Wirecard-Bilanzen verbucht haben.
Diese Geschäfte wurden hauptsächlich über drei sogenannte „Drittpartner“ in Dubai, Singapur und den Philippinen verbucht.
Das waren Firmen, die im Wirecard-Auftrag angeblich Kreditkartenzahlungen in asiatischen Ländern abwickelten.
Für die Existenz dieses Drittpartnergeschäfts hätten sich „keinerlei Anhaltspunkte ergeben“, sagte Födisch.
Gericht erklärt Brauns Thesen für nicht schlüssig Braun hatte mehrfach seine Unschuld beteuert.
Nach Darstellung des österreichischen Managers waren die Drittpartnergeschäfte echt, die hohen Gewinne sollen von den wahren Tätern um den 2020 abgetauchten Ex-Vertriebsvorstand Jan Marsalek ohne Wissen des Vorstandschefs abgezweigt worden sein.
Nach Worten des Richters Födisch gibt es jedoch auch für die Veruntreuung keine Hinweise.
Der Vorsitzende sprach stattdessen von einer „fehlenden Schlüssigkeit der These an sich“.
Braun sitzt seit Juli 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft - hielten die Richter den 1969 geborenen einstigen Börsenstar für unschuldig, müsste er auf freien Fuß gesetzt werden.
Hinweis der Richter: „Tatlohn“ soll einkassiert werden Der im Dezember 2022 eröffnete Prozess steuert auf die Schussphase zu.
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