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Kultur

Österreich: 50 Cent für Klogang: 27-Jährige verklagt Stadt Wien

Stern ·
Österreich: 50 Cent für Klogang: 27-Jährige verklagt Stadt Wien

Sie muss die Klo-Kabine bezahlen, ihr Begleiter darf gratis das Pissoir benutzen.

Das empfindet eine Frau aus Wien ungerecht.

Sie verklagt die Stadt – wegen Diskriminierung.

Eine 27-jährige Frau hat die Stadt Wien wegen einer Benutzungsgebühr von 50 Cent für öffentliche Toiletten verklagt.

Da Männer für das Pissoir nichts zahlen müssten, verstoße diese Regelung gegen das Antidiskriminierungsgesetz der Stadt, begründet ihre Anwältin Petra Laback die Klage.

Der Fall sei ins Rollen gekommen, nachdem ihre Mandantin mit einem Freund eine Toilettenanlage aufgesucht und sich gefragt habe, warum sie zahlen müsse, ihr Begleiter aber nicht. „Das ist ihr sehr aufgestoßen“, sagt Laback der Deutschen Presse-Agentur.

Vor einer Woche habe sie eine Klage beim Bezirksgericht Innere Stadt eingebracht, die Stadtverwaltung habe nun noch Gelegenheit, Einspruch zu erheben, so die Anwältin.

Für den Fall, dass der Einspruch ausbleibt, rechne sie mit 1.000 Euro Schadenersatz zugunsten ihrer Mandantin. „Meiner Mandantin geht es nicht ums Geld.

Sie würde die Summe spenden“, stellt die Juristin klar.

Das betont die Klägerin auch auf einer eigens eingerichteten Website, mit der sie andere Frauen aufrufen will, es ihr gleichzutun. „Mir geht es darum, dass solche Ungerechtigkeiten aufhören“, schreibt sie.

Stadt Wien hält Toilettengebühr für gerechtfertigt Die Stadt sieht das völlig anders.

Von den 167 WC-Anlagen, die die Stadt betreibe, seien bei 27 die Kabinen kostenpflichtig, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt.

In diesen hochfrequentierten Anlagen werde während der festgelegten Betreuungszeiten permanent externes Reinigungspersonal eingesetzt. „Dadurch kann eine einwandfreie Benutzung gewährleistet werden.“ In Zeiten außerhalb der Personalbetreuung stehe ein großer Teil dieser WC-Anlagen ebenfalls kostenlos zur Verfügung.

In einem ähnlichen Fall hatte die Gleichbehandlungskommission des Bundes bereits 2010 entschieden, dass keine unmittelbare Diskriminierung vorliege.

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