Bundesregierung macht Weg frei für Zuckersteuer
Nach langem Ringen um eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke hat sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf geeinigt.
Die Steuer solle die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil halten und einen wichtigen Beitrag „zum Schutz der Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen“ leisten, hob das Bundesfinanzministerium hervor.
Während Kinderärzte und die Verbraucherorganisation Foodwatch den Schritt begrüßten, kamen aus der Getränkewirtschaft erneut Warnungen vor einer massiven Belastung.
Wie das Finanzministerium in Berlin ausführte, beschloss das Kabinett der schwarz-roten Koalition am Mittwoch eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Bundestag zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer.
Damit setze die Bundesregierung um, „was Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz seit langem fordern“, erklärte das Ministerium.
So erhöhe übermäßiger Zuckerkonsum unter anderem das Risiko für chronische Fettleibigkeit und Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen - die jährlichen Versorgungskosten für das Gesundheitssystem durch den erhöhten Konsum von gezuckerten Getränken würden auf etwa 2,1 Milliarden Euro beziffert.
Durch die Steuer werden dem Ministerium zufolge für den Bund nun Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im kommenden Jahr erwartet, 2028 sollen es dann 925 Millionen Euro und von 2028 bis 2031 zwischen 875 und 890 Millionen Euro sein.
Verwendet werden sollen die Steuereinnahmen demnach dazu, „die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten“.
Greifen soll die Steuer ab dem 1.
Juli 2027.
Zustimmen muss noch der Bundestag .
Konkret vorgesehen ist, dass auf zuckergesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab fünf Gramm pro hundert Milliliter ein Steuersatz von 26 Cent pro Liter erhoben wird; ab acht Gramm sollen es 32 Cent sein.
Erfassen soll die Steuer dabei unter anderem Cola, Limo, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar oder Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz.
Alkoholfreie Biere oder Weine sollen hingegen ausgenommen werden. „Auch Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sollen nicht unter die Zuckergetränkesteuer fallen“, erklärte das Ministerium.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.