Islamistischer Terrorismus: Zehn Punkte, aber eine Leerstelle
Auf Betroffenheitsrituale folgt oft ein Schnellschuss. Nicht einmal zwei Monate nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin haben Innenminister Dobrindt und Justizministerin Hubig gezeigt, dass es auch anders geht: Ihr Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus zieht die richtigen Lehren aus diesem und früheren Anschlägen, ohne rechtsstaatliche Standards preiszugeben. Härtere Strafen für Messerangriffe, häufigere Anordnung von Fußfesseln für Gefährder und eine Begründungspflicht, wenn Gerichte für Heranwachsende das Jugendstrafrecht heranziehen, weisen in die richtige Richtung.
Vorerst bleiben zwar viele Details offen. Die nötigen Gesetzentwürfe dürften noch etwas Zeit brauchen. Und für manches, etwa für elektronische Fußfesseln, ist der Bund gar nicht zuständig, sondern die Länder. Hoffnungsvoll stimmt indes, dass ein CSU-Minister und eine SPD-Ministerin sich hierbei einig sind. Zur Erinnerung: Unmittelbar nach dem Anschlag von Berlin hatten die Sozialdemokraten zunächst keinen besseren Vorschlag, als den Schutz queerer Personen im Grundgesetz zu verankern.
Bei manchen Punkten reibt sich allerdings nicht nur der juristische Laie ungläubig die Augen: Warum ist das nicht schon längst selbstverständlich? Zum Beispiel das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit zu berücksichtigen, wenn es vor Gericht darum geht, ob eine Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr zur Bewährung ausgesetzt wird. Und auch darüber lässt sich nur der Kopf schütteln: Es bedarf erst einer Gesetzesänderung, damit auch Landesbehörden die Telekommunikationsanbieter zur Verkehrsdatenspeicherung verpflichten können.
Diese Missstände gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an. Aber eine Leerstelle hat der Plan offenbar: Das Wort „Abschiebungen“ nahmen jedenfalls weder Dobrindt noch Hubig am Mittwoch in den Mund. Das hätte der elfte Punkt sein müssen.
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