Landgericht Oldenburg: Maddie-Verdächtiger beleidigt Beamten als „Hurensohn“ – 3000 Euro Strafe
Der Maddie-Verdächtige Christian B. saß wegen mehrerer Vergehen in Haft.
In einem Fall kommt der Angeklagte aber glimpflich davon.
Die Richter verzichten auf eine Gefängnisstrafe.
Wegen Beleidigung eines Justizbediensteten ist der deutsche Verdächtige im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „ Maddie “ McCann zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden.
Dies entschied das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg am Dienstag in einem Berufungsverfahren, wie ein Sprecher mitteilte.
Die Tat liegt mehr als drei Jahre zurück.
Sie ereignete sich 2023 in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg, wo der Beschuldigte Christian B. damals untergebracht war.
Gericht entschied sich gegen Haft für Christian B.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers räumte B. den Vorwurf am Dienstag über seinen Verteidiger ein, dieser verlas darüber hinaus eine an den Justizsanitäter gerichtete Entschuldigung.
Demnach ging es um das Wort „Hurensohn“.
In einem ersten Prozess hatte das Amtsgericht Oldenburg B. im Dezember 2024 dafür zu sechs Wochen Haft verurteilt, dagegen legten später sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Rechtsmittel ein.
In der daher nötigen Berufungsverhandlung am Dienstag plädierte die Anklage laut Gericht auf eine Haftstrafe von zehn Wochen, während sich die Verteidigung für eine Geldstrafe aussprach.
Dafür entschied sich demnach am Ende auch das Gericht, es sah eine Freiheitsstrafe als nicht erforderlich an.
Laut Sprecher spielten dabei unter anderem der große zeitliche Abstand und B. s Entschuldigung eine Rolle.
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