Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
Obi darf seine Hausfarbe Orange nicht exklusiv benutzen.
Die Baumarktkette bekommt dafür keinen Markenschutz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied.
Die beiden Obi-Konkurrenten Hornbach und Globus hatten damit Erfolg in dem langen Rechtsstreit. (Az.
I ZB 58/25) Grund dafür ist, dass Verbraucher die Farbe nicht eindeutig Obi zuordnen, wie der BGH ausführte.
Orange könne vielleicht ein Hinweis auf Baumärkte im Allgemeinen sein, aber nicht auf eine bestimmte Kette.
Die Marke wird also gelöscht.
Das bedeutet nicht, dass Obi Orange nicht mehr nutzen darf - die Kette hat nur kein Monopol darauf.
In einer Reaktion auf das Urteil erklärte das Unternehmen: „An der Markenidentität in unseren Märkten und in unserer täglichen Kommunikation ändert diese Entscheidung in der Praxis nichts.
Unsere Hausfarbe bleibt Orange.“ Hornbach zeigte sich dagegen zufrieden und teilte mit: „Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Farbmarke Orange sehr.“ Die BGH-Entscheidung markiert das Ende eines langen Rechtsstreits.
Obi meldete den Farbton 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln an.
Dagegen gingen die anderen Baumärkte vor.
Unter anderem wurden zwei Gutachten vorgelegt, welche die Bekanntheit der Marke untersuchten.
Das Bundespatentgericht entschied schließlich 2025, dass die Marke gelöscht wird, da sie nicht genügend Unterscheidungskraft habe.
Das bedeutet, dass potenzielle Kunden sie nicht eindeutig von den Marken anderer Anbieter abgrenzen können.
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