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Bereits der dritte Versuch: Neuer Anlauf für Organspende per Widerspruchslösung

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Bereits der dritte Versuch: Neuer Anlauf für Organspende per Widerspruchslösung

Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden startet ein neuer Anlauf für eine weitreichende Änderung der Spenderegeln. Im Bundestag bringt eine Abgeordnetengruppe einen Entwurf für eine Umstellung auf die Widerspruchsregelung ein. Das hieße für Erwachsene: Jeder gilt automatisch zunächst als Organspender nach dem Tod - außer man widerspricht dem aktiv. Bisher ist für Entnahmen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Doch es gibt auch einen Gegenvorschlag. Abgestimmt wird im Parlament noch nicht.

Für die Befürworter der Widerspruchsregelung ist es schon der dritte Anlauf - nachdem eine erste Initiative 2020 im Bundestag scheiterte und eine zweite wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung kam. Ein Überblick über die Vorhaben:

Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen argumentiert, dass viele Verbesserungen in den vergangenen Jahren keine entscheidende Steigerung der Spenderzahlen bewirkt hätten. Eine Spende solle daher zum "Regelfall" werden. Dafür sollen Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen künftig auch dann zulässig sein, wenn man "nicht widersprochen" hat. Vorgesehen ist verstärkte Aufklärung. Zu den Unterstützern gehören die Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn und Karl Lauterbach. Im Bundestag liegt daneben auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der auf die Einführung einer Widerspruchsregelung zielt.

Auch eine zweite fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe will zu mehr Organspenden kommen, aber über mehr Aufklärung und Aufforderungen zum Entscheiden. Sie stellt sich strikt gegen die Widerspruchsregelung. "Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden", lautet ein Kernargument. Das Recht auf Selbstbestimmung schließe auch ein, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass persönliche Konsequenzen folgen. Mit einem Antrag zielt die Gruppe unter anderem darauf, dass alle Bürgerinnen und Bürger "zeitnah" nach dem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Spendenbereitschaft zu äußern und ihren Willen festzuhalten - neben Ja und Nein auch "unentschieden".

Der Gesetzentwurf pro Widerspruchsregelung wird zur Einbringung von 254 Abgeordneten unterstützt - der Contra-Antrag von zunächst 58 Abgeordneten. Welche Mehrheitsverhältnisse sich am Ende im Bundestag mit seinen insgesamt 630 Abgeordneten herausbilden, muss sich in den kommenden Monaten aber noch zeigen. Zur ersten Lesung gibt es nun erst einmal noch eine Aussprache, und zwar wie oft bei ethischen Fragen ohne die sonst üblichen Fraktionslinien. Als nächstes folgen Ausschussberatungen über die Initiativen.

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