Ein Jahr neues Gesetz: Flussbestattung oder Urne im Garten Ausnahme statt Regel
Das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz gilt als das innovativste in ganz Deutschland.
Es ermöglicht viele neue Formen der Bestattung.
Doch bisher werden diese kaum in Anspruch genommen.
Flussbestattung, Erinnerungsstücke aus Totenasche oder die Urne zu Hause im Garten: Dank eines seit rund einem Jahr geltenden neuen Bestattungsgesetzes sind in Rheinland-Pfalz neue Formen der Bestattung möglich, viel mehr als in anderen Bundesländern.
Der Bestatterverband Rheinland-Pfalz zieht nun eine erste Bilanz: Das Interesse an neuen Bestattungsformen sei da, doch noch hielten sich die Zahlen in Grenzen.
Aktuell machten die neuen Bestattungsformen nur einen Bruchteil aller Bestattungen im Land aus, heißt es von dem Verband. „Es ist aktuell kein Friedhofssterben zu verzeichnen“, sagte der Vorsitzende Patrick Merscher.
Denn Friedhöfe seien Orte, an denen jeder trauern könne.
Das Gesetz schaffe jedoch mehr Wahlmöglichkeiten für besondere Wünsche.
Flussbestattungen: Viel Aufmerksamkeit, wenig Fälle Vor allem die Flussbestattung hatte im Vorfeld für große Aufmerksamkeit gesorgt, sie ist inzwischen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich in Rhein, Mosel, Saar und Lahn möglich.
Bisher spielt sie laut dem Verband aber eine marginale Rolle.
Der Verband, der seinen Sitz in Düsseldorf hat, kommt nach eigenen Angaben auf 218 Mitgliedsunternehmen.
49 davon beteiligten sich an einer Umfrage des Verbandes und sprachen von 22 Flussbestattungen.
Der Verband schätzt, dass hochgerechnet auf alle Mitgliederbetriebe bisher etwa 50 bis 60 Flussbestattungen durchgeführt worden sein dürften.
Laut dem Verband sterben in Rheinland-Pfalz jährlich rund 50.000 Menschen.
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